Freitag, 4. Oktober 2019

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Key Markets Ltd

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 Bankwesengesetz (BWG) die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 01.08.2019 teilt die FMA daher mit, dass

Key Markets Ltd
Trust Company Complex, Ajeltake Road, Ajeltake Island, Majuro, Marshall Islands, MH96960
Telefon: +3 5228480865
Web: https://key-markets.net/
https://key-markets.com/
E-Mail.: support@key-markets.net
support@key-markets.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

Quelle: FMA

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