Montag, 28. Januar 2019

BaFin: IK Partners Ltd., Morris Processing Ltd. und Finmaü keine nach § 32 KWG zugelassenen Institute

Die BaFin weist darauf hin, dass sie weder der IK Partners Ltd., St. Vincent und die Grenadinen, noch der Morris Processing Ltd., London, Vereinigtes Königreich, und Sofia, Bulgarien, oder einem Unternehmen namens Finmaü eine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Die Unternehmen unterstehen nicht der Aufsicht der BaFin.

Unter finmaxbo.com (FiNMAX) bieten die Unternehmen in deutscher Sprache den angeblichen Online-Handel mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD) und binären Optionen an. Sie werben mit dem Begriff „European Bank“ und einem angeblichen „Certificate of Compliance“ des angeblichen „International FinancialMarket Regulation Center“ (IFMRRC) für die Morris Processing Ltd. Die Rechtsform oder der Sitz des angeblich eingeschalteten Brokers Finmaü sind nicht angegeben.

Die BaFin weist erneut darauf hin, dass unerlaubt tätige Unternehmen häufig ähnliche Namen wie beaufsichtigte Institute wählen, um bei potentiellen Kunden Vertrauen zu erwecken. Die IK Partners Ltd. nutzt einen ähnlichen Namen wie das beaufsichtigte und grenzüberschreitend tätige Finanzdienstleistungsinstitut IK Investment Partners Limited, London, Vereinigtes Königreich.

Es besteht kein Zusammenhang zwischen der unerlaubt tätigen IK Partners Ltd. und der beaufsichtigten IK Investment Partners Limited.

Quelle: BaFin

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