Freitag, 24. Juni 2016

SdK bündelt Interessen geschädigter Aktionäre der HQ Life AG

In den letzten Jahren haben zahlreiche Kleinanleger aufgrund von Empfehlungen von Börsendiensten und angeblichen Investmentberatern Aktien der HQ Life AG erworben. Die dabei vorgebrachten Kaufargumente waren aus Sicht der SdK in vielen Fällen frei erfunden und entsprachen nicht den wirtschaftlichen Realitäten der HQ Life AG. Da die Börse Lissabon, an der die Aktien der HQ Life AG zuletzt gehandelt worden sind, den Handel mit der Aktie eingestellt hat, können die betroffenen Kleinanleger ihre HQ-Life-Aktien mittlerweile auch nicht mehr über eine Börse veräußern.

Das von der HQ Life selbst empfohlene rechtliche Vorgehen gegen die Börse Lissabon dürfte nach Einschätzung der SdK und von der SdK befragten Rechtsanwälten eher geringe Aussichten auf Erfolg haben. Alleine durch die Einstellung des Handels mit den Aktien ist aus Sicht der SdK noch kein Schaden entstanden. Die Aktionäre sind weiterhin Aktionär der HQ Life AG und können Ihre Aktien weiterhin, wenn auch nicht an der Börse Lissabon, zum Beispiel außerbörslich verkaufen. Die Handelseinstellung alleine hatte aus Sicht der SdK auch keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der HQ Life AG. Somit ist nach Einschätzung der SdK der Wert der Aktie nach der Einstellung des Handels an der Börse in Lissabon auch nicht geringer als zuvor.

Die SdK wird die Interessen ihrer Mitglieder im Fall HQ Life vertreten und ein gemeinsames rechtliches Vorgehen mit dem Ziel, den Wert der Aktien zu maximieren und eventuell vorhandene Schadensersatzansprüche durchzusetzen, organisieren. Betroffene Mitglieder können sich unter www.sdk.org/hqlife für einen Newsletter registrieren. Über den Newsletter werden wir detaillierte Informationen zum weiteren Vorgehen an unsere Mitglieder übermitteln.

Quelle: SdK

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