Freitag, 24. Juli 2015

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Global Consulting Europe

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
 
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 23. Juli 2015 teilt die FMA daher mit, dass die
 
Global Consulting Europe
50 Bank St, 4th/8th Floor
London, United Kingdom
Telephone: +44 20 35 98 61 46+44 20 35 98 61 46
Fax: +44 20 35 98 61 47
info(at)globalconsultingeurope.com, patrick.poyel(at)globalconsultingeurope.com
www.globalconsultingeurope.com
 
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.
 
Quelle: FMA

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