Freitag, 24. Juli 2015

Hager Finanz Service Finanz- und Versicherungsmakler e. K.: BaFin gibt Abwicklung des Einlagengeschäfts auf und untersagt weitere Annahme unbedingt rückzahlbarer Publikumsgelder

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Unternehmen Hager Finanz Service Finanz- und Versicherungsmakler e. K., Inhaber Franz Hager, 91320 Ebermannstadt, mit Bescheid vom 20. März 2015 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung aller mit unbedingtem Rückzahlungsversprechen angenommenen Publikumsgelder unverzüglich abzuwickeln. Darüber hinaus hat sie dem Unternehmen untersagt, weitere Publikumsgelder mit unbedingtem Rückzahlungsversprechen anzunehmen.

Das Unternehmen bot dem Publikum die Eröffnung eines „HFS-Kundenkonto“ ab einer Anlagesumme von 5.000,- Euro an. Es versprach eine Verzinsung des Anlagekapitals zwischen 4,5 % und 6,5 % p. a. Die Rückzahlung des Anlagekapitals sollte „zu 100 % zzgl. der Zinsen“ zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgen.

Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage des „HFS-Kundenkontos“ betreibt das Unternehmen Hager Finanz Service Finanz- und Versicherungsmakler e. K., Inhaber Franz Hager, das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Quelle: BaFin

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