Freitag, 7. Juni 2013

BaFin untersagt der Aurum Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Geschäftsbesorgungs KG das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

Bonn/Frankfurt a. M., 6. Juni 2013

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Aurum Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Geschäftsbesorgungs KG, Mainz-Kastel, mit Bescheid vom 5. Februar 2013 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Die Aurum Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Geschäftsbesorgungs KG schloss mit einer Vielzahl von Anlegern Darlehensverträge mit dem unbedingten Versprechen, das erhaltene Kapital zu verzinsen und nach Vertragsbeendigung zurückzuzahlen. Diese Gelder werden angabegemäß zur Beteiligung am Handel mit Edelmetallen verwendet.

Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage dieser Vereinbarungen betreibt die Aurum Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Geschäftsbesorgungs KG das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Quelle: BaFin

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