Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)
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Prolongation der Schuldverschreibungen sowie Zinsverzicht und Freigabe der Besicherung
RAMFORT GmbH fordert die Gläubiger ihrer ausstehenden EUR 10.000.000 6,75% p.a. Schuldverschreibungen 2021/2026
(ISIN: DE000A3H2T47 und WKN: A3H2T4) zur Stimmabgabe zwecks Änderungen
der Anleihebedingungen auf (Verschiebung des Rückzahlungstermins,
Verzicht auf Verzinsung und Freigabe der Besicherung der
Schuldverschreibungen)
(Regensburg, 10. Februar 2025) RAMFORT GmbH wird kurzfristig die
Gläubiger der EUR 10.000.000 6,75% p.a. Schuldverschreibungen 2021/2026
(ISIN: DE000A3H2T47 und WKN: A3H2T4) zur Stimmabgabe über die Änderung
der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen auffordern, und zwar
insbesondere hinsichtlich der Verlängerung der Laufzeit durch
Verschiebung des Rückzahlungstermins um 2 Jahre auf den 15. März 2028
und den Verzicht auf Verzinsung der Schuldverschreibungen bis zum 15.
März 2028. Außerdem soll insbesondere über die Freigabe der Besicherung
der Schuldverschreibungen abgestimmt werden.
Der derzeit ausstehende Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen beträgt EUR 5.486.000.
Mit den geplanten Änderungen bezweckt die RAMFORT GmbH insbesondere,
ihre Projektgesellschaften stabil zu halten, um das Potential ihrer
Objekte weiter zu heben. Dann kann die Möglichkeit geschaffen werden,
die Objekte bei einer Erholung des Immobilienmarktes zu realisieren,
sodass die RAMFORT GmbH die Schuldverschreibungen bei Endfälligkeit
vollständig zu 105% des Nennwertes zurückführen kann.
Daher wird die RAMFORT GmbH alle Anleihegläubiger zur Stimmabgabe in
einer Abstimmung ohne Versammlung im Sinne von § 18 des
Schuldverschreibungsgesetzes („SchVG“) im Abstimmungszeitraum von
voraussichtlich 00:00 Uhr (Frankfurter Zeit) am 28. Februar 2025 bis
24:00 Uhr (Frankfurter Zeit) am 2. März 2025.
Die Einladung wird im Bundesanzeiger und auf der Webseite der RAMFORT GmbH veröffentlicht.
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