Montag, 10. Februar 2025

RAMFORT GmbH: Einladung zur Gläubigerversammlung

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN FREIGABE, BEKANNTMACHUNG, VERÖFFENTLICHUNG, VERTEILUNG, VERBREITUNG ODER WEITERLEITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA BZW. EINER ANDEREN JURISDIKTION BZW. IN DIESE LÄNDER ODER JURISDIKTIONEN, IN DENEN EINE FREIGABE, BEKANNTMACHUNG, VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERLEITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG.

Prolongation der Schuldverschreibungen sowie Zinsverzicht und Freigabe der Besicherung
RAMFORT GmbH fordert die Gläubiger ihrer ausstehenden EUR 10.000.000 6,75% p.a. Schuldverschreibungen 2021/2026 (ISIN: DE000A3H2T47 und WKN: A3H2T4) zur Stimmabgabe zwecks Änderungen der Anleihebedingungen auf (Verschiebung des Rückzahlungstermins, Verzicht auf Verzinsung und Freigabe der Besicherung der Schuldverschreibungen)

(Regensburg, 10. Februar 2025) RAMFORT GmbH wird kurzfristig die Gläubiger der EUR 10.000.000 6,75% p.a. Schuldverschreibungen 2021/2026 (ISIN: DE000A3H2T47 und WKN: A3H2T4) zur Stimmabgabe über die Änderung der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen auffordern, und zwar insbesondere hinsichtlich der Verlängerung der Laufzeit durch Verschiebung des Rückzahlungstermins um 2 Jahre auf den 15. März 2028 und den Verzicht auf Verzinsung der Schuldverschreibungen bis zum 15. März 2028. Außerdem soll insbesondere über die Freigabe der Besicherung der Schuldverschreibungen abgestimmt werden.

Der derzeit ausstehende Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen beträgt EUR 5.486.000.
Mit den geplanten Änderungen bezweckt die RAMFORT GmbH insbesondere, ihre Projektgesellschaften stabil zu halten, um das Potential ihrer Objekte weiter zu heben. Dann kann die Möglichkeit geschaffen werden, die Objekte bei einer Erholung des Immobilienmarktes zu realisieren, sodass die RAMFORT GmbH die Schuldverschreibungen bei Endfälligkeit vollständig zu 105% des Nennwertes zurückführen kann.

Daher wird die RAMFORT GmbH alle Anleihegläubiger zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung im Sinne von § 18 des Schuldverschreibungsgesetzes („SchVG“) im Abstimmungszeitraum von voraussichtlich 00:00 Uhr (Frankfurter Zeit) am 28. Februar 2025 bis 24:00 Uhr (Frankfurter Zeit) am 2. März 2025.

Die Einladung wird im Bundesanzeiger und auf der Webseite der RAMFORT GmbH veröffentlicht.

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