Sonntag, 18. Februar 2024

BaFin warnt vor TradingAix-Handelsprojekt

Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber des Handelsprojekts ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Sie wenden sich telefonisch und per E-Mail an Verbraucherinnen und Verbraucher und behaupten, das Angebot stamme von der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH. Dies trifft nicht zu. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch. Die BaFin beaufsichtigt auch nicht die Eröffnung von Handelskonten für ein TradingAix-Handelsprojekt.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

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