Dienstag, 20. April 2021

goeverups.com: BaFin ermittelt gegen Handelsplattform

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Handelsplattform goeverups.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Der Betreiber unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Soweit auf der genannten Webseite in der „Risikowarnung“ das von der BaFin lizenzierte Finanzdienstleistungsinstitut Evercore GmbH als Betreiber der Seite genannt bzw. suggeriert wird, trifft dies ausdrücklich nicht zu. Vielmehr handelt es sich dabei um einen Identitätsdiebstahl zulasten des genannten Instituts.

Die Inhalte der betriebenen Webseite goeverups.com rechtfertigen die Annahme, dass unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland angeboten werden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

Quelle: BaFin

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