Donnerstag, 25. Juni 2020

DSW: Lehren aus der Causa Wirecard

Mitteilung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) vom 5. Februar 2019

DSW fordert Regulierer, Aufsichtsbehörden und Börsen zum Handeln auf

Negative Berichte in der Financial Times rissen kürzlich die Aktie der im DAX30 notierten Wirecard AG gleich zweimal in die Tiefe. Zeitweise lag der Verlust an Börsenwert bei fast 4,5 Milliarden Euro. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Marktmanipulation. Zwar hat sich die Wirecard-Aktie mittlerweile wieder etwas erholt, der Verlust für die Anleger ist aber weiterhin enorm. „Der Fall Wirecard zeigt einmal mehr, dass der Regulierer gefordert ist, die Anleger besser vor solch unkontrollierten Kursstürzen zu schützen“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Anlegerschutzorganisation DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz). „Gerade in Fällen wie diesem muss der Kurs an allen Börsen, an denen das Papier gehandelt wird, kurzfristig ausgesetzt werden“, fordert Tüngler. Es gehe dabei darum, die entstehende Dynamik insbesondere automatisierter Verkaufsorders zu unterbrechen, um den Anlegern die Chance zu geben, die Situation in Ruhe zu beurteilen, und den Unternehmen die Möglichkeit zu eröffnen, auf die erhobenen Vorwürfe zu reagieren. „Das müssen die betroffenen AGs dann aber auch schnell und entschlossen tun“, fordert der DSW-Mann. Um dieses Ziel zu erreichen, sei eine Vereinheitlichung und Konkretisierung der Vorschriften für Kursaussetzungen erforderlich, so Tüngler weiter.

Heute haben Börsen und Aufsichtsbehörden einen sehr weit gefassten Ermessensspielraum, wenn es darum geht, ob sie den Handel einer Aktie aussetzen oder nicht. „Aufgrund der wenig konkret formulierten Vorschriften läuft es selbst in krisenhaften Situationen meist auf eine Güterabwägung zwischen dem Schutz der betroffenen Aktionäre und dem freien Handel hinaus. In aller Regel entscheiden sich die Börsen für den freien Handel“, sagt Tüngler. Ein weiterer Grund für die Zurückhaltung bei Aussetzungsentscheidungen könne sein, dass Handelsvolumina verloren gehe, wenn andere Börsen in Deutschland nicht mitziehen und das fragliche Papier weiter handeln, vermutet Tüngler.

Die geltenden Regeln spielen denjenigen in die Hände, die mit derartigen Attacken schnell und nahezu risikolos Geld verdienen wollen. Denn ist der Kurs erst einmal ins Rutschen gekommen, wird die Entwicklung durch automatisierte Verkaufsorders, etwa Stopp Loss, weiter verstärkt. Diese werden ausgelöst, sobald vorher definierte Kursschwellen unterschritten sind. Verlierer seien in solchen Fällen immer die Privatanleger, die nicht schnell genug reagieren könnten, so der Anlegerschützer. „Was wir brauchen, sind klare Regeln, wann ein Papier vom Handel auszusetzen ist. Und das muss dann für alle Börsen gleichermaßen gelten“, fordert Tüngler. Klar sei, dass hier keine einheitliche Schwelle definiert werden könne. „Unter Einbeziehung der Schwankungsbreite und der Handelsvolumina ließe sich aber durchaus jeweils eine relative Größe ermitteln“, ist Tüngler überzeugt.

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