Donnerstag, 23. Januar 2020

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor CapCorp Ltd („FX Crypto Club“)

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 16.01.2020 teilt die FMA daher mit, dass die

CapCorp Ltd („FX Crypto Club“)
Trust Company Complex
Ajeltake Road, Ajeltake Island
Majuro, Marshall Islands MH96960
support@fxcryptoclub.cc, compliance@fxcryptoclub.cc
+442080893079

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung (§ 1 Abs 1 Z 1 erster Fall BWG) nicht gestattet.

Quelle: FMA

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