Mittwoch, 19. September 2018

Neues Fachbuch von Dr. Martin Weimann, Kollektiver Rechtsschutz: Musterfeststellungsklage oder Gruppenzahlungsklage?

Der Bundestag hat am 14. Juni 2018 eine Musterfeststellungsklage verabschiedet, die von Anfang in der Kritik steht. Die 70. Jahrestagung der Präsidenten von OLG, KG, BGH und BVerfG und die Sachverständigen der Anhörung des Bundestagsausschusses haben zum Teil ganz deutliche Kritik geäußert. Das Thema wird auf gesetzgeberischen Agenda bleiben: So tritt zum 1. November 2020 das KapMuG außer Kraft. Außerdem wird es ohne eine wirksame Justizentlastung bei den noch offenen 17.000 Telekomklagen sowie den zigtausend Dieselgateklagen keinen wirksamen Rechtsschutz geben. Man darf gespannt sein, was der 72. Deutsche Juristentag (DJT) in der nächsten Woche zu diesem Thema beschließen wird.

Im Verlag de Gruyter ist rechtzeitig zum DJT das Buch „Kollektiver Rechtsschutz – ein Memorandum der Praxis“ von Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann erschienen. Meinungsstark aber undogmatisch stellt es einige der Punkte zusammen, über die sich der Gesetzgeber bei nächster Gelegenheit Gedanken machen sollte. Das Buch unterstützen mehrere Vereine: BAV Bundesverband Anleger- und Verbraucherrecht e.V., Initiative Minderheitsaktionäre e.V. (IM) , Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) und Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. (VzfK). Sie sprechen sich im Ergebnis für eine Gruppenzahlungsklage aus, die zu einem vollstreckbaren Zahlungstitel führt.

Links zu dem Buch:


https://www.amazon.de/Kollektiver-Rechtsschutz-Ein-Memorandum-Praxis/dp/3110607611/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1535566994&sr=8-1&keywords=Weimann+kollektiver+Rechtsschutz

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