Samstag, 30. Juni 2018

„Integral Finance Group“: BaFin ordnet Einstellung der unerlaubten Anlagevermittlung und -beratung an

Die BaFin hat der „Integral Finance Group“, ansässig angeblich in Brüssel, am 18. Juni 2018 aufgegeben, ihre Anlagevermittlung und Anlageberatung einzustellen.

Das Unternehmen betreibt die Internetseite www.integralfinancegroup.com. Die „Integral Finance Group“ ruft deutsche Kunden unvermittelt an und bietet ihnen den Kauf konkreter Finanzinstrumente an, zum Beispiel Wandelanleihen. Sie wirbt zudem unter anderem mit personalisierter Anlageberatung und Rundumbetreuung.

Wer in Deutschland gewerbsmäßig oder im kaufmännischen Umfang Finanzdienstleistungen erbringen will, bedarf nach § 32 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) zuvor der schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen besitzt keine solche Erlaubnis. Der Bescheid ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandkräftig.

Anders als das Unternehmen in den Werbematerialien behauptet, unterliegt „Integral FinanceGroup“ nicht der Aufsicht der Europäischen Zentralbank.

Quelle: BaFin

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