Freitag, 25. November 2016

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Eaglebright Holding AG

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 14. Oktober 2016 teilt die FMA daher mit, dass die

Eaglebright Holding AG
Rue de Trèves
L-2632 Findel
Luxemburg
Tel: +35220880267
Fax: +35227860044
Email: backoffice@eaglebright.com
sowie
Boulevard du Roi Albert II 30
B-1000 Brüssel
Belgien
Tel: +3228087502
Fax: +3225880685
Email: sales@eaglebright.com
Web: www.eaglebright.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleitungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.

Quelle: FMA

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