Mittwoch, 5. Oktober 2016

Lloyd Financial Service Treuhand (LLFS) ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die Lloyd Financial Service Treuhand (LFFS) bietet auf ihrer Website Interessenten „als Service unserer Treuhandgesellschaft die Kapitalsicherung und Kapitalverwaltung“ an. In diesem Zusammenhang gibt das Unternehmen an, aktuell 7.000 Investoren zu betreuen, die sich mit einem Eigenkapital von über € 1,5 Mrd. an insgesamt 140 Aktienfonds und Anleihen beteiligt hätten.

Das Unternehmen hat keine zustellungsfähige Adresse im Inland. Das auf der Website im Impressum angegebene Postfach in Frankfurt ist tatsächlich nicht auf das Unternehmen registriert.

Die BaFin kann danach nicht ausschließen, dass das Unternehmen Bankgeschäfte betreibt bzw. Finanzdienstleistungen erbringt, die einer Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG bedürfen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt vorsorglich klar, dass sie der "Lloyd Financial Service Treuhand (LLFS)“ keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens steht bislang nicht unter der Aufsicht der BaFin.

Quelle: BaFin

Keine Kommentare: