Dienstag, 6. September 2016

BREST-TAUROS GmbH: BaFin untersagt das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

Die BREST-TAUROS GmbH, zuvor firmierend unter BREST-TAUROS Immobilien GmbH, hatte auf Grundlage von Darlehensverträgen („Ronda II – Darlehen mit Grundschuldbesicherung“) gewerbsmäßig Gelder angenommen, die unbedingt rückzahlbar waren, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit betreibt die BREST-TAUROS GmbH das Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die BREST-TAUROS GmbH, die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist bestandskräftig.

Quelle: BaFin

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