Mittwoch, 14. Oktober 2015

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Etablissement de Financement Immobilier

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 10. Oktober 2015 teilt die FMA daher mit, dass
 
Etablissement de Financement Immobilier
mit Sitz in
Pflugstrasse 10
FL-9490 Vaduz
 
sowie
Viale Pariolli 79
Rom, Italien
Tel. 00 39 327 45 42 150
       00 31 626 81 37 43
Fax 0039 698 38 23 38
info@etablissementdefinancement.com
stefan-stern@outlook.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Abschluss von Geldkreditverträgen und die gewerbliche Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 BWG) nicht gestattet.“
 
Quelle: FMA

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