Montag, 15. Dezember 2014

DSW: Münchner Oberlandesgericht macht Ex-HRE-Aktionären Hoffnung

Die Immobilienbank Hypo Real Estate gehörte sicher zu den prominentesten Opfern der Finanzkrise in Deutschland. Am Ende musste das Institut sogar verstaatlicht werden. Kurz vor dem Zusammenbruch hieß es seitens der Bank allerdings noch, dass die Risiken der Krise für die Bank minimal seien. Etliche Anleger griffen zwischen August 2007 und Januar 2008 aufgrund dieser vermeintlich guten Nachricht zu und kauften HRE-Aktien. Mit fatalen Folgen. Jetzt haben die betroffenen Aktionäre einen wichtigen Schritt in Richtung Schadenersatz gemacht. „Das Münchner Oberlandesgericht hat sich unserer Rechtsauffassung angeschlossen und entschieden, dass die HRE ihre Lage im Jahr 2007 falsch dargestellt und die Aktionäre zu spät auf ihre massiven Probleme hingewiesen hatte“, erklärt Daniela Bergdolt, Anwältin und Vizepräsidentin der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz).

Für Bergdolt, die mehrere hundert betroffene HRE-Aktionäre vertritt, ist das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) eine wichtige Entscheidung: „Das ist eine klare Entscheidung zugunsten der Anleger. Es kann schließlich nicht sein, dass eine Bank zunächst behauptet, das Risiko sei zu vernachlässigen und dann aufgrund desselben Risikos gerettet werden muss.“

Ganz am Ziel sind die Ex-HRE-Aktionäre allerdings noch nicht. Seitens der Bank wurde bereits angekündigt, dass sie vor den Bundesgerichtshof (BGH) ziehen wolle. „Wir gehen davon, dass der Musterentscheid auch vor dem BGH Bestand haben wird“, sagt Bergdolt.

Pressemitteilung der DSW vom 15. Dezember 2014

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