Dienstag, 28. Januar 2014

DSW: Prokon muss Insolvenz anmelden

Am Ende ging es dann doch schnell. Prokon musste heute den Weg zum Insolvenzrichter antreten. „Das ist ein trauriger Tag für die betroffenen Anleger. Klar ist aber auch, dass nicht die Anleger an der Misere Schuld sind. Diesen Schuh muss sich schon das Prokon-Management anziehen“, kommentiert Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), die Meldung. Ursprung der Insolvenz ist die handwerklich fehlerhafte Kombination von langfristigen Projekten, die das Kapital 10 - 20 Jahre binden, mit der Finanzierung durch höchst kurzfristig kündbares Genussscheinkapital.
 
Für die Anleger wird es jetzt kompliziert. „Die Tatsache, dass die rund 1,4 Milliarden Euro, die das Unternehmen bei Anlegern eingesammelt, als Genussscheine mit teilweise recht unterschiedlichen Bedingungen ausgestaltet sind, macht den Prokon-Fall nicht nur einzigartig, sondern auch juristisch äußerst komplex“, sagt Tüngler. Genussscheine stellen eine Mischform aus Fremd- und Eigenkapital dar. „Als Kapitalgeber haben die Investoren lediglich sogenannte nachrangige Forderungen in der Hand“, erklärt Tüngler. Und die bekommen erst dann Geld, wenn alle anderen Gläubiger befriedigt sind.
 
Die DSW werde jetzt Ihre bereits begonnene rechtliche Prüfung beschleunigen und vertiefen. „Wir werden uns verstärkt mit den Möglichkeiten beschäftigen, die die Genussscheinzeichner im Rang besser stellen als dies bisher der Fall ist“, kündigt Tüngler an. Entscheidend sei zudem, dass die Genussscheininhaber sich organisieren, da Sie eben „keine Gläubiger im klassischen Sinne“ seien. „Klar ist: in der aktuellen Phase sind die Genussscheinbesitzer für die Zukunft von Prokon entscheidend“, so Tüngler.
 
Die DSW bietet betroffenen Anlegern unter der Mailadresse dsw@dsw-info.de einen Infoservice an.
 
Pressemitteilung der DSW vom 22. Januar 2014

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