Samstag, 17. August 2013

BaFin untersagt Herrn Peter Fitzek ("Königliche Reichsbank") das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

Bonn/Frankfurt a. M., 8. August 2013
 
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Peter Fitzek, Wittenberg, mit Bescheid vom 18. Juli 2013 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.
 
Herr Peter Fitzek nahm auf „Sparbüchern“ Anlegergelder mit unbedingtem Rückzahlungsversprechen entgegen, die im Namen des nicht eingetragenen Vereins „Königliche Reichsbank“ ausgegeben wurden. Hierdurch betreibt Herr Peter Fitzek das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
 
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
 
Quelle: BaFin

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