Samstag, 19. Januar 2013

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionsflichtiger Wertpapiergeschäfte mit Tokushima Worldwide

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
 
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 5. Jänner 2013 teilt die FMA daher mit, dass die
 
Tokushima Worldwide mit angeblichem Sitz in
Ark Mori Bldg West - 26th Fl.,
12-32, Akasaka 1-chome,
Minato-ku,
Tokyo 107-6030
Japan
Tel: +81 3 6369 3995
Fax: +81 3 6369 3997
Email: info(at)tokushimaworldwide.com
Internet: www.tokushimaworldwide.com
 
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.

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