Dienstag, 30. Oktober 2012

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Benda Finance

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
 
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 27. Oktober 2012 teilt die FMA daher mit, dass die
 
Benda Finance
mit angeblichem Hauptsitz in
Portland House, Bressenden Place
Greater London SW1E 5RS
United Kingdom
Tel: +44 203 627 06 30
Fax: +44 203 051 29 06

sowie einem weiteren Sitz in
Azrieli Center
Tel Aviv, 67021
Israel
Tel: +97 237 621 623
Fax: +97 239 155 710
E-Mail: info(at)benda-fin.com
Web: www.benda-fin.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.

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