Samstag, 10. März 2012

BaFin: Die "EVV Group" ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass das Unternehmen "EVV Group" keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften besitzt. Das Unternehmen bzw. dessen inländische Niederlassung ("EVV Group Germany") unterliegt daher nicht der Aufsicht der BaFin.

Die BaFin hat Grund zu der Annahme, dass das Unternehmen Finanzdienstleistungen erbringt, die einer Erlaubnis nach § 32 KWG bedürfen.

Die EVV Group gibt auf ihrer Webseite an, dass sie bei der BaFin registriert sei und von ihr beaufsichtigt werde. Dies trifft nicht zu. Auch die dort genannten Anschriften der "EVV Group Germany" in Hohberg und Frankfurt am Main sind keinem Unternehmen mit dieser Bezeichnung zuzuordnen.

Die EVV Group bzw. dessen vermeintliche inländische Niederlassung ist nicht in einem deutschen Handelsregister eingetragen.

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