Freitag, 7. Oktober 2011

Vorsicht bei Rechtsschutzversicherungen: Kapitalanlagerecht darf nicht ausgeschlossen sein!

Pressemitteilung der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK)

In den letzten Jahren hat eine Vielzahl von Kapitalanlegern, welche einen durch Dritte verursachten Verlust mit ihren Investitionen zu verzeichnen hatten - vor allem die Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers hat zum Totalverlust der von Lehmann emittierten Zertifikate geführt - , feststellen müssen, dass im Schadensfall eine bereits abgeschlossene
Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine mögliche und oft angebrachte Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Dritten nicht abdeckt.

Aus Sicht der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) ist diese Praxis der Versicherungsunternehmen nicht nachvollziehbar. Der Kapitalanlagenrechtsschutz sollte integrativer Bestandteil aller Rechtsschutzversicherungen sein. Dies würde aus Sicht der SdK auch disziplinierend auf die Vermittler- und Beraterbranche und auf die Unternehmen wirken, da somit die Wahrscheinlichkeit steigt, für fehlerhafte Anlageberatung oder das Übermitteln falscher Informationen in Haftung genommen zu werden. Die SdK fordert die Versicherungsbranche daher auf, in Zukunft wieder den seit dem Jahr 2000 fast flächendeckend eingeführten Ausschluss des Kapitalanlagerechts bei Rechtsschutzversicherungen rückgängig zu machen.

Gerade in Zeiten, in denen die eigenverantwortliche Vorsorge für das Alter eine immer existenziellere Bedeutung bekommt, ist ein guter Kapitalanlagenrechtsschutz unerlässlich. "Es kann nicht sein, dass der normale Bürger von der Politik immer wieder aufgefordert wird, für seine Altersvorsorge selbst zu sorgen, sich an einen Finanzberater wendet und dann oftmals Schiffbruch erleidet, leider dann in einer solch prekären Notlage ohne Rettungsboot dasteht. Gerade wenn sich die Ersparnisse in Luft auflösen, benötigt der Sparer einen finanziellen ,Rettungsschirm', um mit Nachdruck seine Ansprüche durchsetzen zu können" erklärt der Siegburger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Hartmut Göddecke die Notwendigkeit für einen Versicherungsschutz beim Verlust von Kapitalanlagen.

Die SdK hat derweil den Markt für Rechtsschutzversicherungen sondiert. Unter den wenigen Anbietern, welche Kapitalanlagerecht nicht ausgeschlossen haben, erscheint aus Sicht des SdK Versicherungsexperten Erik Altmann das Angebot eines exponierten deutschen Rechtsschutzversicherers am attraktivsten. Altmann hierzu: "Der Tarif KompaktPlus enthält aufgrund der Kombination von Deckungsumfang und Versicherungssumme einen guten Kapitalanlagenrechtsschutz. Kapitalanlagen sind dabei bis zu einer Anlagesumme von 50.000 Euro voll mitversichert. Bei darüber hinausgehenden Beträgen erfolgt die Kostenerstattung anteilig" Die SdK hat daher mit diesem Versicherungsunternehmen eine Sondervereinbarung geschlossen, über
welchen SdK Mitglieder einen günstigeren Zugang zu einer Rechtsschutzversicherung erhalten. Informationen hierzu erhalten Sie unter
089/2020846-0 oder versicherungen@sdk.org.

Quelle: www.sdk.org

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