Mittwoch, 25. Mai 2011

Hinweis der FMA betreffend Veranlagungen in physischen Edelmetallen

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein stellt ein vermehrtes Auftreten von Unternehmen mit Domizil in Liechtenstein fest, die verschiedene Modelle zum Handel mit physischem Gold und anderen physischen Edelmetallen entwickelt haben. Sie verkaufen diese Edelmetalle über das Internet oder über Vermittlerunternehmen, insbesondere im deutschsprachigen Ausland, und lagern diese anschliessend in schweizerischen oder liechtensteinischen Lagerunternehmen oder Banken ein.

Die FMA hält dazu fest, dass der Verkauf zusammen mit dem anschliessenden Verwahren der physischen Edelmetalle und das entsprechende Ausweisen der Bestände gegenüber den Anlegern grundsätzlich keine bewilligungspflichtige Tätigkeit darstellt und somit keiner Bewilligung der FMA bedarf. Die Anbieter unterliegen damit nicht der Aufsicht der FMA. Dennoch bleiben angesichts der Geschäftspraktiken gewisser Unternehmen und den Gebührenstrukturen solcher Geschäfte Fragen des Anlegerschutzes offen.

Bei zahlreichen dieser Anlage-Modelle erfolgt der Verkauf von physischen Edelmetallen (einmalige Zahlung oder in Form sogenannter «Sparpläne») ohne tatsächliche Übergabe des Edelmetalls. Die FMA macht darauf aufmerksam, dass bei Unregelmässigkeiten seitens des Verkäufers die Herausgabe des physischen Edelmetalls durch den Anleger durchgesetzt werden muss. Zudem weist die FMA darauf hin, dass ohne die tatsächliche Übergabe des physischen Edelmetalls der Anleger nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf dessen Übergabe erwirbt, der bei Zahlungsschwierigkeiten des Verkäufers unter Umständen nicht oder nicht in voller Höhe durchgesetzt werden kann.

Auch wird den Anlegern nahegelegt, die mit derartigen Angeboten verbundenen Nebenkosten (Abschlusskosten und Verwaltungskosten) genau zu prüfen und mit konventionellen Angeboten zu vergleichen. Vorsicht ist jedenfalls geboten, wenn dem Anleger seinerseits für die Vermittlung weiterer Abschlüsse hohe Provisionen in Aussicht gestellt werden.

Die FMA steht für grundsätzliche Fragen zur Verfügung und nimmt Hinweise gerne entgegen. Sie kann jedoch keine Detailinformationen zu einzelnen Unternehmen abgeben.

Quelle: FMA

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