Dienstag, 8. März 2011

Bundesgerichtshof: Aufklärungspflicht des Anlagevermittlers über nicht plausible Wertsteigerungsberechnung

BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 - III ZR 144/10

Amtlicher Leitsatz:

Ein Anlagevermittler, der gegenüber seinem Kunden die Wirtschaftlichkeit eines Immobilienfonds anhand einer ihm von der Fondsinitiatorin zur Verfügung gestellten persönlichen Modell-Berechnung erläutert, ist verpflichtet, diese Berechnung einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen und den Kunden auf erkennbare Fehler hinzuweisen.

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