Donnerstag, 20. Januar 2011

Österreichische Finanzmarktaufsicht warrnt vor eBank24

Wien, 14/01/2011

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 22c Z 2 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) im Falle der Verhängung einer Sanktion, die wegen Verstößen gegen u.a. § 98 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) gesetzt wurde, die Namen der Unternehmen, für die Personen verantwortlich sind, gegen die eine Sanktion verhängt wurde, sowie die verhängte Sanktion beauskunften oder veröffentlichen.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 14. Jänner 2011 teilt die FMA daher mit, dass der

eBank24 Corporation
95 Wilton Road, Suite 3, London SW1V 1BZ, United Kingdom
D-68261 Mannheim, Postfach 310152
Ludwig-Beck-Straße 9-11, D-68163 Mannheim
BP269, Mutsamudu, Anjouan, Union of Comores
www.ebank24.com/
office@ebank24.com
0043 3862 23073
00491803 700022

mit Bescheid vom 29. Dezember 2010 aufgetragen wurde,

- die unerlaubte Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage zu unterlassen;
- binnen einem Monat das Halten bereits entgegengenommener Einlagen iSd § 1 Abs. 1 Z 1 BWG zu unterlassen.

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