Samstag, 2. Oktober 2010

BaFin untersagt der Garantie-Wert GmbH das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Garantie-Wert GmbH mit Bescheid vom 14. September 2010 das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Die Garantie-Wert GmbH bot potentiellen Interessenten den „Kauf“ ihrer Lebensversicherungen und anderer Vermögensanlagen an und ließ sich diese abtreten. Der Anleger („Verkäufer“) konnte zwischen verschiedenen Varianten der Zahlung des zunächst nicht ausgezahlten „Kaufpreises“ wählen. Nach den vertraglichen Vereinbarungen soll der „Kaufpreis“ über einen Zeitraum von bis zu 32 Jahren in monatlichen Raten oder nach Ablauf von bis zu 14 Jahren in einem Betrag ausgezahlt werden. Dabei wird eine Rendite von bis zu 100 % über die Laufzeit versprochen.

Der Sache nach handelt es sich bei diesem Angebot um eine Vereinbarung zur Überlassung von Geld auf Zeit und damit um die Annahme rückzahlbarer Gelder im Sinne des Einlagengeschäfts. Anstatt das Geld vom Anleger in Form von Bar- oder Buchgeld anzunehmen, lässt sich das Unternehmen die Vermögensanlage abtreten, die sodann aufgelöst und auf diese Weise in Bar- bzw. Buchgeld umgewandelt wird. Im Rahmen der hinausgeschobenen Zahlung des „Kaufpreises“ wird das Geld – verzinst – an den Anleger zurückgezahlt.

Die Garantie-Wert GmbH betreibt damit das Einlagengeschäft ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Bonn/Frankfurt a.M., den 1. Oktober 2010

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