Mittwoch, 22. September 2010

SdK organisiert rechtlichen Widerstand auch im Falle von Eurohypo-Hybridanleihen

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) hält den Ausfall der Zinszahlungen für das Geschäftsjahr 2009 auf von der Eurohypo Gruppe emittierte Hybridanleihen für rechtswidrig. Ferner ist aus Sicht der SdK die Verlustbeteiligung der betreffenden Anleihen nicht rechtens. Die wirtschaftliche Bedeutung ist erheblich, da das Nominalvolumen aller betroffenen Anleihen 900 Mio. Euro beträgt. Die Summe der nicht gezahlten Zinsen beläuft sich auf ca. 49 Mio. Euro.

Bei folgenden Anleihen wurden die Zinsen nicht gezahlt:

- Eurohypo Capital Funding Trust I EO-FLR Trust Preferred Securities 03 (13/Und.), WKN 542376

- Eurohypo Capital Funding Trust II EO-FLR Trust Preferred Securities 05(11/Und.), WKN A0DZJZ.

Die Rechtslage ist - wie gleich untenstehend noch einmal ausgeführt - analog wie bei einigen Genussscheinen der Eurohypo AG, in deren Fall die SdK bereits Klage eingereicht hat. Da die Anleihen über ein Finanzierungsvehikel in den USA begeben worden sind, muss aus Sicht der SdK die Durchsetzung der Ansprüche in den USA verfolgt werden. Dies bietet aus der Sicht der betroffenen Anleger neben zahlreichen Schwierigkeiten auch erweiterte Chancen der rechtlichen Durchsetzung.

Die SdK organisiert für die betroffenen Anleger umfassende Hilfsmaßnahmen:

1. Schritt:

Wir stellen Mitgliedern der SdK ein Musterschreiben in englischer Sprache zur Verfügung, mit dem die Zinsen - die längst fällig sind und bereits gezahlt werden hätten müssen - bei der Emittentin der Hybridanleihen in den USA angemahnt werden können. Dies ist aus unserer Sicht eine Voraussetzung, um später rechtliche Schritte einleiten zu können.

2. Schritt:

Die SdK befindet sich aktuell in Gesprächen, um einen Klageweg in den USA für ihre Mitglieder zu organisieren, auf dem betroffene Hybridanleiheninhaber ihre Rechte kompetent geltend machen und dabei ihr Kostenrisiko möglicherweise wesentlich reduzieren können.

3. Schritt:

Die SdK prüft, ob den Betroffenen eventuell ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht, mit der Folge, dass eventuell der gesamte ursprüngliche Nominalwert (ohne Verlustbeteiligung) zurückgefordert werden könnte.

Im Einzelnen:

Die Eurohypo AG lässt unter Berufung auf die Verluste der Eurohypo AG im vergangenen Geschäftsjahr 2009 die Zinszahlung für die genannten Hybridanleihen ausfallen. Das ist aus Sicht der SdK jedoch rechtswidrig:
Die Eurohypo AG kann nämlich gar keine für die Hybridanleiheninhaber relevanten Verluste erwirtschaften. Die SdK ist der Auffassung, dass für die oben genannten Hybridanleihen unter anderem aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit ihrer Konzermutter, der Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH, einer 100%-Tochtergesellschaft der Commerzbank AG, ein Anspruch auf Zahlung der Zinsen für das Geschäftsjahr 2009 besteht. Ein Bilanzverlust kann nämlich bei Bestehen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages rechtslogisch gar nicht mehr entstehen. Das Bilanzergebnis ist vielmehr stets gleich Null. Angesichts der Gestaltbarkeit der Geschäftsvorfälle einer in dieser Weise beherrschten Gesellschaft ist dieses nicht nur formal richtig, sondern folgt auch zwingend aus dem Schutzbedürfnis der Anleger.

Die Eurohypo AG selbst war für das Geschäftsjahr 2008 offensichtlich derselben Rechtsauffassung: Während für dieses Jahr trotz eines vor Verlustausgleich entstandenen Jahresfehlbetrages die Zinszahlungen geleistet wurden, änderte die Eurohypo für das Geschäftsjahr 2009 völlig überraschend ihre Praxis. Das müssen und sollten die Inhaber der Eurohypo-Hybridanleihen nicht hinnehmen.

Service für SdK-Mitglieder

Betroffenen SdK-Mitgliedern stellen wir auf Anfrage das Musterschreiben zur Anforderung der Zinsen (siehe 1. Schritt oben) auf dem Postweg zur Verfügung. Weiter halten wir Sie in Bezug auf die Schritte 2 und 3 auf dem Laufenden.

Für Rückfragen wenden sich SdK Mitgliedern an die SdK Geschäftsstelle:
Telefonnummer 089 - 20 20 846-0 oder E-Mail: info@sdk.org.

München, 17. September 2010

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger

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