Samstag, 14. August 2010

SdK vertritt die Interessen der Inhaber von Genussscheinen der Magnum AG

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) wird auf der für den 26. August 2010 angesetzten Gläubigerversammlung der Genusscheininhaber WKN: 650155) der Magnum AG teilnehmen und dort die Interessen ihrer Mitglieder vertreten.

Die Magnum AG hat am 10. August 2010 die Inhaber der Genussscheine, welche zum 31. Dezember 2009 fällig geworden sind, zu einer Gläubigerversammlung eingeladen. Auf dieser Gläubigerversammlung soll unter anderem beschlossen werden, die Laufzeit der o.g. Genussscheine zu verlängern. Nachdem bisher kein Jahresabschluss über das Geschäftsjahr 2009 vorgelegt wurde und auch die Zinsen für das Jahr 2009 bisher nicht an die Genussscheininhaber bezahlt wurden, können die Genussscheininhaber nach Meinung der SdK über eine Laufzeitverlängerung nicht abstimmen, ohne dabei ihre Vermögensposition zu gefährden.

Üblicherweise werden Maßnahmen wie die von der Magnum AG vorgeschlagene bei finanziellen Restrukturierungen angewendet. Geradezu kurios mutet aus Sicht der SdK die Begründung der Gesellschaft in diesem Fall an: Man trage damit dem Wunsch verschiedener Investoren Rechnung und wolle daher weiterhin die bewährten Genussscheine mit hoher Verzinsung anbieten, so die Gesellschaft. Auf den Internetseiten der Magnum AG wird dies wie folgt beschrieben:

"Vor diesem Hintergrund haben verschiedene Genussscheininhaber und Vermögensverwalter den Wunsch an uns herangetragen, die Laufzeit des Genussscheines WKN 650155 um mindestens zwei Jahre zu verlängern. Ein weiterer Grund ist, dass die Genussscheininhaber selbst und die Vermögensverwalter für ihre Kunden angesichts der derzeit unsicheren Lage auf dem Aktien- und Anleihemarkt und dem historisch niedrigen Zinsniveau an einer bewährten Anlage festhalten möchten."

Für Investoren sollte diese Begründung nach Ansicht der SdK nicht nachvollziehbar sein. Erstens fehlt der Nachweis, dass sich das Anlagemodell der Magnum AG auch 2009 bewährt hat. Denn aufgrund des fehlenden Jahresabschlusses, der laut Unternehmensangaben erst am 31. August vorliegen soll, wurden bisher für 2009 keine Zinsen bezahlt. Ferner ist wegen des fehlenden Jahresabschlusses noch nicht einmal bekannt, wie hoch der Rückzahlungsanspruch der Genussscheininhaber im Falle einer Ablehnung der Laufzeitverlängerung wäre. Des Weiteren ist es aus Sicht der SdK nicht nötig, alle Investoren im Wege einer Gläubigerversammlung zu einer Laufzeitverlängerung und damit zum Verzicht auf die geplante Rückzahlung ihrer Einlage zu zwingen. Vielmehr könnte die Gesellschaft denjenigen Investoren, die das bewährte Modell schätzen, neue Genussscheine oder andere Fremdkapitalinstrumente anbieten. Damit könnte dann auch das Zinsniveau an das marktübliche Niveau angepasst werden, was sich günstig auf das Ergebnis der Gesellschaft auswirken würde. Denn wer zahlt freiwillig höhere Zinsen als der Markt erfordert?

Mitglieder und interessierte Genussscheininhaber können sich unter info@sdk.org oder telefonisch unter 089 / 2020846-0 an die Geschäftsstelle der SdK wenden, um weitere Informationen zu erhalten.

München, den 13. August 2010

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

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