Samstag, 3. April 2010

BaFin untersagt der 4Future-Capital GmbH das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts sowie Herrn Rechtsanwalt Marco Rath die weitere Tätigkeit als Treuhänder

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der 4Future-Capital GmbH am 26. Januar 2010 das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt. Ferner hat sie die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet. Die BaFin hat außerdem Herrn Rechtsanwalt Marco Rath am 26. Januar 2010 die weitere Tätigkeit als Treuhänder, mit der er in die unerlaubte Geschäftstätigkeit der 4Future-Capital GmbH einbezogen ist, untersagt.

Die 4Future-Capital GmbH bot potentiellen Interessenten den „Kauf“ ihrer Lebensversicherungen und anderer Vermögensanlagen an. Der Anleger schloss einen Vertrag mit Herrn Rechtsanwalt Marco Rath als Treuhänder, damit dieser die Vermögensanlage beendete und den aus der gekündigten Vermögensanlage dem Anleger zustehenden Zahlungsanspruch geltend machen konnte. Der Treuhänder nahm den Geldbetrag für den Anleger in Empfang und leitete ihn vollständig oder zu einem Teil an die 4Future-Capital GmbH weiter, die die Auszahlung des doppelten Betrages nach Ablauf von zehn Jahren versprach.

Mit diesem Angebot betreibt die 4Future-Capital GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die Maßnahmen der BaFin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Bonn/Frankfurt a.M., den 29. März 2010

Quelle: BaFin

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