Montag, 27. Oktober 2008

BaFin untersagt der FISS-Management AG das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 8. September 2008 der FISS-Management AG in Markkleeberg untersagt, das Einlagengeschäft zu betreiben. Ferner hat die BaFin die unverzügliche Abwicklung dieser Geschäfte angeordnet. Entsprechende Anordnungen sind gegenüber dem Vorstand der FISS-Management AG, Herrn Steffen Schlegel, ergangen.

Die FISS-Management AG nahm Darlehen entgegen, die ihr die Geldgeber als Einmalzahlung ab 250 € mit einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren oder ratenweise ab monatlich 50 € mit einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren zur Verfügung stellten. Die Verzinsung sollte nach den vertraglichen Regelungen bis zu 16 % p.a. betragen.

Nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen wurden von bis zu 1.000 Personen Gelder in Höhe eines Gesamtvolumens von bis zu 100.000 € angenommen. Das Volumen der vereinbarten Darlehensbeträge ist nicht bekannt.

Durch die Annahme der Anlegergelder betreibt die FISS-Management AG das Einlagengeschäft, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu besitzen.

Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Bonn/Frankfurt a.M., den 01.10.2008

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