Dienstag, 6. Mai 2008

Bundesgerichtshof zu Rückforderungsansprüchen bei Schenkkreisen

Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.03.2008, Az. III ZR 282/07

amtlicher Leitsatz:

Die Kondiktionssperre des § 817 Satz 2 BGB entfällt nicht nur bei Bereicherungsansprüchen, die sich gegen die Initiatoren eines "Schenkkreises" richten, sondern allgemein bei allen Zuwendungen im Rahmen derartiger Kreise, ohne dass es auf eine einzelfallbezogene Prüfung der Geschäftsgewandtheit und Erfahrenheit des betroffenen Gebers oder Empfängers ankommt (Fortführung des Senatsurteils vom 10. November 2005 - III ZR 72/05 = NJW 2006, 45).

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