Dienstag, 22. Mai 2007

LG Stuttgart: Keine Abwälzung der Kosten für Gutachten zur Wertermittlung von Immobilien auf Kunden

Das Landgericht (LG) Stuttgart hat eine Klausel der Bausparkasse Wüstenrot gekippt, die die Kosten für Gutachten zur Wertermittlung einer Immobilie auf die Kunden abwälzt (Az.: 20 O 9/07, nicht rechtskräftig). Dies teilte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit, deren Musterklage gegen die Klausel erfolgreich war. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer müssen Geldinstitute nun mit Forderungen in Millionenhöhe rechnen.

Hintergrund

520 Euro hatte die Wüstenrot AG von einem Kunden für die Anfertigung eines Wertgutachtens für eine Eigentumswohnung von 95 Quadratmetern in Düsseldorf gefordert. Das Gutachten ist laut Verbraucherzentrale für die Bausparkasse stets Voraussetzung für die Gewährung eines Darlehens, und zwar unabhängig davon, ob es später wirklich ausgezahlt werde.

Unangemessene Benachteiligung der Verbraucher

Nach Ansicht des LG Stuttgart benachteiligt die beanstandete Klausel den Verbraucher unangemessen, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weiter mitteilte. Denn Kosten dürften nicht auf Dritte abgewälzt werden, «indem gesetzlich auferlegte Pflichten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu individuellen Dienstleistungen gegenüber Vertragspartnern erklärt werden», so das Gericht. Da die Wertermittlung des Pfandobjektes zudem «nur im eigenen Interesse des Verwenders» der Klausel liege, verneinten die Richter laut Verbraucherzentrale die Möglichkeit, ein Sonderentgelt zu kassieren.

Quelle: beck-aktuell

Keine Kommentare: