Die Änderungen sollen den Emittentinnen und der SC Finance Three GmbH als deren Hauptschuldnerin ausreichend Zeit verschaffen, um bereits bestehende Immobilienprojekte im laufenden Jahr 2026 sowie in den Folgejahren bestmöglich zu verwerten und dadurch die gewährten Darlehen an die Zweckgesellschaften zurückzahlen zu können. Aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) sind die Beschlussvorschläge dringend abzulehnen, da die Emittentinnen weder ausreichend Informationen zur finanziellen Situation der Objektgesellschaften und der Hauptschuldnerin offengelegt haben, noch die Interessen der Anleiheinhaber genügend berücksichtigt hat. So sollen zwar bereits im laufenden Geschäftsjahr Immobilienprojekte veräußert werden, aber eine dadurch potentiell mögliche Teilrückzahlung der Anleihen soll nicht stattfinden. Ferner zeigt das Vorgehen der Soravia-Gruppe in der Vergangenheit in Bezug auf das Insolvenzverfahren der SC Finance Four, dass die Interessen der Anleger nicht ausreichend Berücksichtigung finden und kein Interesse an einer transparenten Aufarbeitung der Vorgänge besteht.
Die SdK rät daher den betroffenen Anleiheinhabern, ihre Interessen zu bündeln. Um eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können, hat die SdK bereits in der Vergangenheit eine Interessensgemeinschaft für die betroffenen Anleger organisiert. Für die kommenden Gläubigerversammlungen bietet die SdK eine kostenlose Stimmrechtsvertretung an. Betroffene Anleger können sich hierzu unter www.sdk.org/one-group für einen kostenlosen Newsletter registrieren sowie eine Vollmacht für die Stimmrechtsvertretung abrufen. Die SdK wird die dort registrierten Anleiheinhaber mittels Newsletter über die weiteren Entwicklungen informieren.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 26.02.2026
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.