Aktuelle Informationen zum Bank- und Kapitalanlagerecht, Hintergrundinformationen zu Anlagebetrugs- und Anlagehaftungsfällen sowie Verbraucherschutzberichte
Donnerstag, 30. Oktober 2025
PANDION AG: Einladung zum Webcast für Anleihegläubiger
Webcast am 4. November 2025 um 17:00 Uhr ein.
Das Management der PANDION AG wird in dem Webcast die geplante Verlängerung (Prolongation) der Unternehmensanleihe sowie die vorgeschlagenen Anpassungen der Anleihebedingungen erläutern. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Fragen zu stellen.
Unter dem folgenden Link können Sie sich zum Webcast anmelden: https://webcast.meetyoo.de/v2/index.html?e=Gb78hWK11wYf#/login
Die geplante Prolongation der Unternehmensanleihe ist Bestandteil eines umfassenden Konzepts zur Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur. Ziel ist es, die Liquidität nachhaltig zu stabilisieren und die Fristenkongruenz zwischen Tilgungen der Finanzierungen und den Projektverkäufen wiederherzustellen.
In diesem Zusammenhang ruft die Gesellschaft die Anleihegläubiger entsprechend den Anleihebedingungen zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung vom 17. bis 19. November 2025 auf. Alle für die Abstimmung erforderlichen Dokumente sind auf der Internetseite der PANDION AG in der Rubrik „Investor Relations“ abrufbar.
Dienstag, 28. Oktober 2025
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK vertritt Anleiheinhaber der PANDION AG
Aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ist es grundsätzlich nicht erfreulich, dass die Gesellschaft die Anleihe nicht wie ursprünglich Vorgesehen im Februar 2026 zurückzahlen kann. Dies war jedoch aufgrund der sich seit 2022 eintrübenden wirtschaftlichen Lage am Immobilienmarkt und der nur langsam voranschreitenden Erholung der Märkte durchaus vorhersehbar. Aus Sicht der SdK stellt die im Gegenzug zur Laufzeitverlängerung angebotene Erhöhung des Zinssatzes bei halbjährlicher Zinszahlung eine angemessene Kompensation für die beabsichtigte Laufzeitverlängerung um 2,5 Jahre dar. Auch die vorgesehene Teilrückzahlung in Höhe von 10 % und die angestrebte Steigerung des Transparenzniveaus durch vierteljährliche Investorenkonferenzen begrüßen wir. Bei einer Ablehnung der Beschlussvorschläge ist davon auszugehen, dass die Emittentin spätestens im Februar 2026 in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten würde, und daher im Vorfeld bereits alternative Maßnahmen zur Vermeidung einer Insolvenz durchführen würde, oder aber im Februar 2026 einen Insolvenzantrag stellen würde. Alle alternativen Szenarien würden aus Sicht der SdK somit zu keiner für die Anleiheinhaber besseren Befriedigung führen. Daher ist es aus unserer Sicht die für die Anleiheinhaber deutlich sinnvollere Option, der Prolongation zuzustimmen.
Die SdK hat zur Information der Anleihegläubiger einen Newsletterservice eingerichtet, der kostenlos unter www.sdk.org/pandion zur Verfügung steht. Die SdK ruft zudem alle Anleiheinhaber auf, sich ihr anzuschließen. Für alle Anleiheinhaber, die nicht selbst an der Abstimmung teilnehmen möchten, oder für den Fall, dass es mangels Quorums zu einer zweiten physischen Gläubigerversammlung kommen sollte, bietet die SdK eine kostenlose Stimmrechtsvertretung an. Ein entsprechendes Vollmachtsformular und Hinweise zur Stimmrechtsvertretung finden sich unter www.sdk.org/pandion.
Betroffenen Mitgliedern stehen wir für Nachfragen gerne auch unter info@sdk.org oder unter 089 / 20208460 zur Verfügung.
München, den 28. Oktober 2025
Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der Emittentin!
WhatsApp-Gruppen: BaFin warnt vor Identitätsmissbrauch in WhatsApp-Gruppen zulasten der Houlihan Lokey (Europe) GmbH und Houlihan Lokey Germany AG
In den WhatsApp-Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über externe Apps Finanzprodukte zu handeln bzw. aufgefordert, ein Handelskonto über eine vermeintliche “HL-Plattform” zu eröffnen und Investitionsgelder auf ein Konto beispielsweise in Malta zu überweisen. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten. Es besteht kein Zusammenhang mit den Unternehmen Houlihan Lokey (Europe) GmbH oder Houlihan Lokey Germany AG, einem mit ihnen verbundenen Unternehmen oder ihren Mitarbeitern. Weder Houlihan Lokey (Europe) GmbH noch Houlihan Lokey Germany AG vertreiben Finanzprodukte über WhatsApp-Gruppen oder andere soziale Netzwerke. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch zulasten der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter.
Die Initiatoren der Gruppen behaupten darüber hinaus eine Beaufsichtigung durch die Finanzaufsicht BaFin, dies ist nicht der Fall.
Aus vergleichbaren Fällen ist folgender exemplarischer Ablauf der Geschäftsanbahnung bekannt geworden:
- In den WhatsApp-Gruppen teilt ein vermeintlicher Wirtschaftsexperte, oft unterstützt durch eine Assistenz, sein Wissen zu Finanzthemen. In Seminaren oder Unterrichtsstunden werden zunächst Hinweise zu vermeintlich lukrativen Anlagemodellen geteilt und Empfehlungen zum Kauf bestimmter Aktien ausgesprochen.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Montag, 27. Oktober 2025
PANDION AG lädt die Anleihegläubiger der 5,50 % Unternehmensanleihe 2021/2026 zu einer Abstimmung ohne Versammlung über u.a. eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe und Erhöhung des Zinssatzes ein
Köln, den 27. Oktober 2025 – Der Vorstand der PANDION AG, Köln hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute beschlossen, die Anleihegläubiger der 5,50 % Unternehmensanleihe 2021/2026 (ISIN DE000A289YC5 – WKN A289YC) zu einer Abstimmung ohne Versammlung über die Verlängerung der Laufzeit (Prolongation) der Anleihe zu modifizierten Bedingungen im Zeitraum vom 17. November 2025 bis zum 19. November 2025 einzuladen.
Beschlussgegenstände werden im Wesentlichen Folgende sein:
a. Erhöhung des Zinssatzes auf 8,00 % p.a.b. Halbjährliche Zinszahlungc. Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis zum 5. August 2028;d. Vierteljährliche Berichterstattung über die Finanzlage;e. Halbjährliche Investorenveranstaltung per Telefonkonferenz;f. Vorzeitige Teilrückzahlung in Höhe von 10 % des Gesamtnennbetrags der Anleihe zum 31. Dezember 2027.
Die Prolongation ist Teil eines umfassenden Konzepts zur Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur und stellt neben der Finanzierungsvereinbarung im Volumen von 100 Mio. Euro mit einem Finanzinvestor und dem Abverkauf von Projekten und Grundstücken eine weitere wichtige Voraussetzung für die Gewährleistung der Liquidität der PANDION AG dar.
Die Prolongation der Anleihe 2021/2026 ist einer der letzten zentralen Bausteine der geplanten finanziellen Neustrukturierung nach verschiedenen, bereits erfolgreich umgesetzten Maßnahmen in den letzten Monaten. Parallel wird im Rahmen des Gesamtkonzepts daran gearbeitet, kurzfristig die weiteren bestehenden Finanzierungen zu verlängern bzw. umzustrukturieren und damit die Bedingungen für die Auszahlung der 100 Mio. Euro Finanzierung zu erfüllen. Der Beschlussvorschlag zur Änderung der Anleihebedingungen soll der Emittentin die notwendige Zeit verschaffen, um die Rückführung oder Refinanzierung der Anleihe 2021/2026 umzusetzen und somit die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft zu gewährleisten. Wesentliche Anleihegläubiger haben in Vorgesprächen erklärt, das vorgeschlagene Konzept zu unterstützen. Gläubiger, die sich an der Abstimmung beteiligen, erhalten für den Fall, dass das notwendige Quorum erreicht wird, eine Vergütung in Höhe von 10,00 Euro je Schuldverschreibung.
Die Aufforderung zur Stimmabgabe mit der Tagesordnung und den Hintergründen zur Beschlussfassung ist ab dem heutigen Tag auf der Internetseite der PANDION AG unter https://pandion.de/investor-relations/ abrufbar und wird voraussichtlich am 29. Oktober 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Freitag, 24. Oktober 2025
Baader Europe: BaFin warnt vor Identitätsmissbrauch in WhatsApp-Gruppen
Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Quelle: BaFin
WhatsApp-Gruppen und Handels-App: BaFin warnt vor Angeboten unter dem Namen „BFXTB“, „XTIBRO“ bzw. „XTBINT“ und weist auf Identitätsdiebstahl hin
Die Betreiber der WhatsApp-Gruppen werben im Namen von vermeintlichen und tatsächlichen Mitarbeitenden der XTB S.A. für die die Apps „BFXTB“, XTIBRO“ bzw. „XTBINT“, über die unerlaubt Finanz-, Wertpapier- und Kryptowertedienstleistungen angeboten werden. Dabei werden u.a. die Namen bzw. Identitäten „Angelika Biały“ „Karen Cacere“ und „Filip Kaczmarzyk“ verwendet.
Die XTB S.A. und ihre Mitarbeitenden stehen in keiner Verbindung zu den WhatsApp-Gruppen und den Apps. Es handelt sich insofern um einen Identitätsdiebstahl.
Die unbekannten Betreiber erbringen Finanz-, Wertpapier- und Kryptowertedienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis bzw. Zulassung.
Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowertedienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis bzw. Zulassung der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis bzw. Zulassung an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
FERI: BaFin warnt vor Identitätsdiebstahl in WhatsApp-Gruppen und vor der App FERI PRO
Diese WhatsApp-Gruppen werden angeblich von Herrn Soumelidis und seiner angeblichen Assistentin Laura Becker geleitet. Zwar gibt es bei der FERI AG tatsächlich einen Mitarbeiter namens Soumelidis, es besteht aber keinerlei Zusammenhang zwischen irgendwelchen Messengerdienst-Gruppen und Herrn Soumelidis oder der FERI AG. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl. Die unbekannten Betreiber erbringen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis.
Die Betreiber bieten in den WhatsApp-Gruppen (u.a. DAX-Aktionärskreis-VIP 75, DAX-Kapitalaufstieg-VIP09, DAX-Pioneer-VIP168) den vermeintlichen Investitionsplan „Nova Equity Phase II“ an. Letztlich sollen die Mitglieder über die App FERI PRO ein institutionelles Konto eröffnen und Einzahlungen auf ausländische Konten tätigen.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Donnerstag, 23. Oktober 2025
Endspiel-Studie der Solventis AG „Endspiele 2026"
unsere letztjährigen Endspiel-Favoriten konnten mit einer Rendite von 27,8 % glänzen und damit besser performen als die gängigen deutschen Aktienindizes. Bei alstria office REIT-AG, New Work SE und Synlab AG erfolgte ein Squeeze-Out. Bei diesen drei Werten bestehen u. E. zusätzliche Chancen auf eine Nachbesserung im Spruchverfahren. Nach ihrer starken Performance zählt die Commerzbank AG nicht mehr zu den Favoriten. Im Falle von der USU Ventures AG (ehemals USU Software AG) erwarten wir in absehbarer Zeit erst einmal keine Strukturmaßnahme mehr.
Für die 20. Ausgabe der Endspiel-Studie, die in den Startlöchern steht, haben wir wieder ein interessantes Portfolio mit 11 Einzelwerten zusammengestellt. Zu jedem Favoriten gibt es eine Analyse inkl. Modell. Ein Endspiel-Favorit sollte unter fundamentalen Gesichtspunkten Kurspotenzial aufweisen und zusätzlich die Chance auf ein Endspiel bieten.
Unter „Endspielen“ verstehen wir Sondersituationen, in denen Struktur-maßnahmen wie Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Squeeze-Out, Verschmelzung oder Delisting wahrscheinlich sind oder bereits laufen. Oft folgen solche Maßnahmen auf Übernahmeangebote. Endspiele sind im Grunde eine eigene Asset-Klasse und weisen i. d. R. ein günstigeres Chance-Risiko-Profil aus als herkömmliche Aktien.
Die Endspiel-Studie 2026 beschäftigt sich außerdem mit dem Standortfördergesetz, das bis Ende Januar 2026 beschlossen werden soll. Es sieht die Öffnung des Spruchverfahrensgesetzes für Delisting-Erwerbsangebote vor.
Seit der letzten Endspiel-Studie erzielten abgeschlossene Spruchverfahren eine durchschnittliche Aufbesserung inkl. Zinsen von 10,6 % (Vj. 25,9 %). Darin enthalten sind die Fälle ohne Aufbesserung („Nuller“). Ohne Nuller kommen wir inkl. Zinsen auf ein Plus von 19,7 % (Vj. 43,1 %). In 54 % (Vj. 60 %) der Spruchverfahren wurde aufgebessert.
Unser Endspiel-Universum zählt 155 (Vj. 143) Unternehmen, die nach verschiedenen Kriterien wie Veränderungen in der Aktionärsstruktur, kritischen Schwellen bei Stimmrechts- und Grundkapitalanteilen aufbereitet und übersichtlich zusammengefasst sind.
Die einzigartige Endspiel-Studie von Solventis können Sie zum Preis von 1.250 € zzgl. USt. erwerben.
Bei Interesse nehmen Sie bitte formlos Kontakt (sekretariat@solventis.de, 06131/4860-500) mit uns auf oder senden Sie uns das beiliegende Bestellformular. Sie erhalten die Studie inkl. Rechnung dann umgehend per Post.
Die Endspiel-Studie basiert auf einer umfangreichen Datenbank, die über Jahre hinweg aufgebaut wurde. Ab sofort ist die digitalisierte Datenbank gegen Bezahlung zugänglich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in einer separaten E-Mail. In der Datenbank finden Sie alles rund um die Themen Strukturmaßnahmen und Übernahmeangebote. Bei Interesse nutzen Sie bitte die oben angegebenen Kontaktdaten.
Solventis AGAm Rosengarten 4
55131 Mainz
Tel.: 06131 - 4860 - 500
Fax: 06131 - 4860 - 519
Mittwoch, 22. Oktober 2025
el origen food GmbH lässt über Nachranganpassung ihrer Anleihe 2023/2026 abstimmen
Hamburg, 22. Oktober 2025 – Die el origen food GmbH, ein in Hamburg ansässiger Anbieter von hochwertigen Lebensmitteln, hat beschlossen, ihre Anleihegläubiger zur Abstimmung ohne Versammlung gemäß §§ 5 ff. SchVG aufzurufen. Gegenstand ist eine geplante Änderung wesentlicher Anleihebedingungen der bis zu EUR 10 Mio. umfassenden 8,00%-Inhaberschuldverschreibung 2023/2026 (ISIN: DE000A352B09, WKN: A352B0).
Die Gesellschaft wird ihren Anleihegläubigern vorschlagen, im voraussichtlichen Zeitraum vom 12. bis 14. November 2025 über die Anpassung des Nachrangs dahingehend zu beschließen, dass die Ansprüche der Gläubiger aus bzw. im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen (einschließlich etwaiger Zinszahlungen) erst nach sämtlichen in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 Insolvenzordnung bezeichneten Ansprüchen und Forderungen aller bestehenden und zukünftigen sonstigen Gläubiger der Gesellschaft zu befriedigen sind.
Die Anpassung soll laut Gesellschaft den Zweck haben, eine etwaige künftige insolvenzrechtliche Überschuldungssituation bei der Gesellschaft abzuwenden. Aktuell liegt nach Auffassung der Geschäftsführung keine insolvenzrechtliche Überschuldungssituation vor.
Die Stimmabgabe wird unter der Leitung des Notars Dr. Johannes Beil (Notare Bergstraße, Hamburg) erfolgen. Für eine wirksame Teilnahme müssen Gläubiger ihre Stimmnachweise fristgerecht einreichen. Die erforderlichen Unterlagen und Formulare sind voraussichtlich ab dem 28. Oktober 2025 auf der Website der Gesellschaft abrufbar.
Die Beschlussfassung erfordert eine qualifizierte Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen. Sollte keine Beschlussfähigkeit erreicht werden, kann eine zweite Gläubigerversammlung einberufen werden.
Weitere Informationen werden auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht (voraussichtlich ab dem 28. Oktober 2025) unter: https://www.elorigenfood.de/pages/anleihe
sowie in der voraussichtlich ab diesem Zeitpunkt veröffentlichten Einladung zur Gläubigerversammlung.
Montag, 20. Oktober 2025
LR Health & Beauty SE: VERLETZUNG DES LEVERAGE COVENANT / KEINE ZINSZAHLUNG / VERHANDLUNGEN ZU EINEM STANDSTILL MIT EINER AD-HOC-GRUPPE VON ANLEIHEGLÄUBIGERN / BEAUFTRAGUNG EINES RENOMMIERTEN UNTERNEHMENS ZUR UNTERSTÜTZUNG EINER FINANZIELLEN RESTRUKTURIERUNG
Ahlen, 20. Oktober 2025 – Die LR Health & Beauty SE (die „Gesellschaft”) gab am 28. August 2025 ihre Absicht bekannt, Verhandlungen mit den Gläubigern (die „Anleihegläubiger“) der Anleihe 2024/2028 (ISIN: NO0013149658) (die „Anleihe“) bezüglich eines etwaigen Verstoßes gegen den Leverage Covenant aufzunehmen, der die Gesellschaft verpflichtet, zum Stichtag 30. September 2025 ein Verhältnis einer Nettoverschuldung zum EBITDA[1] von 4,50:1 (der „Leverage Covenant”) einzuhalten.
Heute hat der Vorstand der Gesellschaft die Verletzung des Leverage Covenant festgestellt und beschlossen, Gespräche mit einer Ad-hoc-Gruppe von Anleihegläubigern mit dem Ziel aufzunehmen, eine Stillhalteverpflichtung abzuschließen. Des Weiteren hat die Gesellschaft im Interesse aller Beteiligten entschieden, das operative Geschäft zu priorisieren und am 30. November 2025 fällige Zinszahlungen zu stunden. Die Stillhalteverpflichtung soll deshalb unter anderem vorsehen, dass Anleihegläubiger aus einem Verstoß gegen den Leverage Covenant und aus einer Nichtzahlung von Zinsen einstweilen keine Rechte herleiten. Der Zweck der Stillhalteverpflichtung besteht darin, der Gesellschaft ausreichend Zeit zu verschaffen, um die Bewertung der derzeitigen Situation abzuschließen und einen angemessenen Aktionsplan für die Gesellschaft zu erstellen.
Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der Gesellschaft heute auch entschieden, dass ein renommiertes Unternehmen mit der Erstellung eines Restrukturierungsgutachtens zur Unterstützung der Verhandlungen mit den Anleihegläubigern beauftragt werden soll und geeignete Maßnahmen zu identifizieren, um die Kapital- und Finanzierungsstruktur des Konzerns nachhaltig zu verbessern und um Raum für Investitionen zu schaffen.
Donnerstag, 9. Oktober 2025
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleiheinhaber der PAUL Tech AG zur Interessensbündelung auf
Die Emittentin erwartet in den kommenden zwölf Monaten eine deutliche Verbesserung der operativen Profitabilität durch den seit Ende Q2/2025 beschleunigten Roll-out des PAUL Net Zero-Produktes sowie die Durchführung einer Kapitalerhöhung. Die Emittentin geht davon aus, dass diese Maßnahmen zu einer deutlichen Verbesserung ihrer Bonität führen und damit eine optimierte Ausgangslage für eine langfristige Refinanzierung der Anleihe geschaffen wird.
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) rät den betroffenen Anleiheinhabern, ihre Interessen zu bündeln. Um eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können, organisiert die SdK eine Interessensgemeinschaft für die betroffenen Anleiheinhaber sowie eine kostenlose Stimmrechtsvertretung in der Anleihegläubigerversammlung sowie möglichen weiteren Abstimmungen. Betroffene Anleger können sich hierzu unter www.sdk.org/paultech für einen kostenlosen Newsletter registrieren. Die SdK wird die dort registrierten Anleiheinhaber mittels Newsletter über die weiteren Entwicklungen informieren.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 09.10.2025
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der Emittentin!
Montag, 6. Oktober 2025
EV Digital Invest AG – Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung
Berlin, 06. Oktober 2025. Über das Vermögen der EV Digital Invest AG (ISIN: DE000A3DD6W5; WKN: A3DD6W) ist mit heute veröffentlichtem Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg (Aktenzeichen 3605 IN 4639/25) vom 01. Oktober 2025 das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet worden. Die Gesellschaft befindet sich aktuell in fortgeschrittenen Verhandlungen, den Geschäftsbetrieb bzw. wesentliche Betriebsteile an Dritte zu veräußern. Diese planen, das Geschäft unter einer anderen Marke fortzuführen und die bisherigen Anleger und deren Investitionen weiter zu betreuen. Die Investitionen der Anleger auf der Plattform sind von der Insolvenz nicht betroffen.
Montag, 29. September 2025
TIMBERFARM Trading GmbH: Stellungnahme der TIMBERFARM Trading GmbH zum Kaufangebot der Aurion & Partner GdbR
Am 19.09.2025 wurde im Bundesanzeiger ein Kaufangebot der Aurion & Partner GdbR veröffentlicht, das die von uns begebenen Anleihen mit der ISIN DE000A3E5T90 betrifft.
TIMBERFARM Trading GmbH nimmt dieses Angebot zur Kenntnis und äußert sich dazu wie folgt:
1. Keine Verbindung zwischen TIMBERFARM Trading GmbH und dem Angebot
Das Kaufangebot wurde ohne Beteiligung oder Zustimmung der TIMBERFARM Trading GmbH erstellt. Es handelt sich um eine rein externe Offerte, die auf dem Sekundärmarkt abgegeben wurde. Wir möchten klarstellen, dass Ihre Depotbank lediglich als Informationsübermittler agiert – TIMBERFARM Trading GmbH ist nicht in das Angebot eingebunden, weder als Initiator noch als Vermittler oder Vertragspartner.
2. Einschätzung des Preisangebots
Der von Aurion & Partner angebotene Kaufpreis in Höhe von 8,75 % des Nennwerts liegt erheblich unter dem Rückzahlungsbetrag, den unsere Anleihe vertraglich zum Laufzeitende garantiert – dieser beträgt 100 % des Nominalwerts.
Aus heutiger Sicht und auf Grundlage unserer Finanzplanung bestehen aus Sicht von TIMBERFARM Trading GmbH keine Zweifel daran, dass sowohl Zins- als auch Tilgungszahlungen zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt geleistet werden können – wie es auch bisher stets der Fall war.
Ein Verkauf zu den genannten Konditionen würde für Anleger bedeuten, dass sie auf zukünftige Zinszahlungen sowie auf den vollen Rückzahlungsbetrag verzichten und stattdessen einen Wertverlust von rund 91,25 % realisieren. Aus heutiger wirtschaftlicher Perspektive sehen wir hierfür keinen Anlass.
Im Gegensatz dazu würde Aurion & Partner bei planmäßiger Rückzahlung den vollen Nennwert erhalten. Dies zeigt klar, dass das Angebot vor allem für den Käufer finanziell vorteilhaft ist. Anleger sollten daher sorgfältig prüfen, ob ein Verkauf ihrer Anleihen zu diesen Bedingungen mit ihren Zielen vereinbar ist.
Wir raten allen Investorinnen und Investoren, eine individuelle Abwägung vorzunehmen – unter Berücksichtigung persönlicher Ertragsziele, steuerlicher Rahmenbedingungen und Risikoeinschätzung.
3. Steuerliche Hinweise (laut öffentlich zugänglichen Informationen)
Nach Aussage einer uns vorliegenden Information einer Depotbank handelt es sich bei der Aurion & Partner GdbR um eine Privatperson. In solchen Fällen wird die Barabfindung steuerlich als entgeltlicher Übertrag gewertet. Dabei erfolgt eine fiktive Veräußerung auf Basis des zuletzt ermittelten Börsenkurses. Liegt kein Kurs innerhalb der letzten 30 Tage vor, wird pauschal ein Gewinn von 30 % der ursprünglichen Anschaffungskosten angenommen.
Diese Regelung kann dazu führen, dass die zu zahlende Kapitalertragsteuer höher ausfällt als der tatsächlich erhaltene Kaufpreis. Für eine genaue Bewertung Ihrer steuerlichen Situation empfehlen wir, sich an eine Steuerberatung zu wenden.
4. Verantwortung und Unternehmenswerte
TIMBERFARM Trading GmbH steht für verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln. Unsere Anleihen dienen der Finanzierung konkreter Vorhaben im Bereich des Rohstoffhandels und spiegeln unsere langfristige strategische Ausrichtung wider.
5. Zukunftsperspektive
Auch in Zukunft wird TIMBERFARM Trading GmbH auf eine vertrauensvolle und stabile Beziehung zu ihren Anlegerinnen und Anlegern setzen. Wir danken Ihnen für Ihre Treue und Ihre Unterstützung bei der gemeinsamen Umsetzung unserer Ziele.
TIMBERFARM Trading GmbH
Geschäftsführung
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK vertritt Anleiheinhaber der DR Deutsche Rücklagen GmbH in den Gläubigerversammlungen am 16.10.2025
Die Gesellschaft hat drei Anleihen mit den WKN A3H3H7, A3MQWH und A352EQ emittiert, in die v.a. zahlreiche Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) investiert haben. Die Zeichnung erfolgte oft nicht direkt durch die WEG selbst, sondern über die von dieser beauftragten Hausverwaltung. Das Insolvenzgericht hat für alle drei Anleihen eine Gläubigerversammlung nach § 19 Abs. 2 SchVG einberufen, die am Donnerstag, den 16.10.2025 um 10 Uhr im Saal 146, Gebäude A, Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main, stattfinden. Die Tagesordnung sieht die Beschlussfassung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters vor.
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger bietet den betroffenen Anleiheinhabern eine kostenlose Stimmrechtsvertretung in den Versammlungen am 16.10.2025 an. Die entsprechende Vollmacht sowie weitere Hinweise zur ebenfalls erforderlichen Sperrbescheinigung können unter info@sdk.org angefordert werden.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK darüber hinaus für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 29.09.2025
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Freitag, 29. August 2025
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleiheinhaber der LR Health & Beauty SE zur Interessensbündelung auf
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. rät den betroffenen Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Betroffene Anleger sollten sich daher unter www.sdk.org/lrhealth für einen kostenlosen Newsletter registrieren, um von der SdK über die weiteren Entwicklungen informiert zu werden. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern ferner an, diese kostenlos auf kommenden Anleihegläubigerversammlungen zu vertreten.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 29.08.2025
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin LR Health & Beauty SE!
Montag, 14. Juli 2025
consorsglobalfx.com: BaFin warnt vor Website
Der Betreiber der Website tritt unter dem Namen ConsorsGlobal auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Zudem heißt es, die Website sei Eigentum der Gesellschaft Netming Limited. Als Kontakt werden auf der Website zwei Adressen in London, Vereinigtes Königreich, angegeben. Auf consorsglobalfx.com wird außerdem behauptet, consorsglobal.com sei von einer EU-Organisation namens „Financial Certification Organization“ autorisiert und reguliert. Eine solche Organisation existiert jedoch nicht.
Die Website consorsgloblafx.com ist nahezu identisch mit der Website consorsglobal.com, vor der die BaFin bereits am 17. April 2025 gewarnt hat.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptowerteaufsichtsgesetz.
Quelle: BaFin
www.finanzweggmbh.com: BaFin warnt vor Website und weist auf Identitätsmissbrauch hin
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Quelle: BaFin
InCoreTrade: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website incoretrade.online
Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Quelle: BaFin
Dienstag, 8. Juli 2025
BaFin: Anlagetipps in sozialen Medien: Vorsicht ist oberstes Gebot
Welche Finanzprodukte sollte man kaufen, um möglichst hohe Renditen zu erzielen? Welches Start-Up wird der neue Börsenstar? Bei welchen Kryptowerten werden sich die Preise vervielfachen? Welche Edelmetalle gehören in jedes Portfolio? Diverse Plattformen wie YouTube, Facebook, Twitter, Instagram, Telegram, Reddit, TikTok und Pinterest bieten Anlaufstellen für Finanzthemen und schnelle Antworten auf die beschriebenen Fragen. Dabei sind in sozialen Netzwerken durchaus gute Informationsangebote rund um die Geldanlage und Ratschläge mit seriösem Hintergrund zu finden. Allerdings kursieren dort auch unzählige falsche oder nur teilweise richtige Darstellungen. Oft sind Anlagetipps daher nicht verlässlich. Denn nicht alle Tippgeberinnen und Tippgeber kennen sich ausreichend mit Finanzthemen aus. Bei manchen von ihnen ist die Motivation zudem unredlich. Wer solchen Tipps blind folgt, riskiert also Kapitaleinbußen bis hin zum Totalverlust.
Wenn Sie Ratschläge und Angebote aus sozialen Netzwerken bei ihrer Geldanlage nutzen, sollten Sie äußerst wachsam sein und folgende Prinzipien beachten:
In den sozialen Medien sind neben echten Kennerinnen und Kennern viele selbsternannte Experten unterwegs. Auch unter den Financial Influencern (kurz: FinFluencer), die regelmäßig und in hoher Frequenz Informationen und Anlagetipps posten.
Wer in den sozialen Medien seriös in Fragen der Geldanlage aktiv ist, erläutert in der Regel, wer er ist und worauf sich sein Fachwissen begründet. Sind die Akteure seriös, können Sie deren Angaben in vielen Fällen anhand anderer Quellen überprüfen. Wenn aus einem Post die Identität des Verfassers nicht zweifelsfrei hervorgeht und Sie zudem nicht erkennen können, welchen (beruflichen) Hintergrund derjenige hat, sollten Sie sich auf die Angaben keinesfalls verlassen.
Lassen Sie sich nicht von (scheinbar) hohen Zustimmungswerten blenden!
Viele Follower, viele Likes und viele positive Kommentare sind kein Gütesiegel. Sie sagen wenig bis nichts über die Seriosität oder Qualität eines Auftritts aus. Denn es ist leicht, diese Werte zu manipulieren. Scheinbar positive Kommentare oder Hinweise auf vermeintliche Anlageerfolge können frei erfunden und im Auftrag des Verfassers platziert worden sein. Überprüfbar sind solche Beiträge in der Regel nicht.
Machen Sie sich ein vollständiges Bild von dem angepriesenen Investment!
Alle Geldanlagen bieten Chancen und sind zugleich mit Risiken verbunden. Beides müssen Sie gegeneinander abwägen und mit Blick auf ihre individuellen Anlageziele bewerten. Ob die in einem Post dargestellten Chancen und Risiken vollständig sind und zutreffen, ist oft nur schwer zu bewerten. Nutzen Sie deshalb immer mehrere Quellen, um sich ein vollständiges Bild vom angepriesenen Investment zu machen. Teil Ihrer Recherche sollten auch unabhängige Quellen sein, wie etwa die Verbraucherzentralen. Seien Sie äußerst skeptisch, wenn in sozialen Medien nur oder überwiegend Erfolgsaussichten dargestellt werden und keine Risiken.
Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen!
Anlagetipps sind oft aggressiv formuliert und erwecken den Eindruck, dass Sie schnell reagieren müss(t)en. Damit will man sich die Sorge von Anlegern zunutze machen, Gewinne zu verpassen (fear of missing out – FOMO), und sie in eine unüberlegte Anlageentscheidung drängen. Lassen Sie sich nicht drängen. Prüfen Sie den Anlagetipp in jedem Fall so sorgfältig, dass Sie die Chancen und Risiken vollständig überblicken und auch verstehen.
Hinterfragen Sie die finanziellen Motive des Tippgebers!
Anlagetipps in sozialen Netzwerken sind meist kostenlos. Das bedeutet, dass sich Akteure wie FinFluencer aus anderen Quellen finanzieren. In der Regel erhalten sie eine Vermittlungsprovision von dem Unternehmen, über dessen Anlageprodukte sie berichten. Dies lösen Sie selbst aus, indem Sie bestimmte Text- und Bilderbereiche anklicken und direkt auf andere Internetseiten geführt werden. Das Problem: Für Sie als Nutzerin oder Nutzer ist dies oft nicht ohne weiteres erkennbar. Behalten Sie daher im Hinterkopf, dass es solche Vergütungsmodelle gibt, die eine starke Motivation des Tippgebers sein können.
Seien Sie bei sehr hohen Gewinnversprechen besonders skeptisch!
Das „sichere, schnelle Geld“ gibt es nicht. Werden Ihnen außergewöhnliche Gewinne in Aussicht gestellt? Dann können Sie sicher sein, dass auch das Risiko außergewöhnlich hoch ist. Hinter solchen Tipps verbergen sich meist hoch spekulative Anlageprodukte, bei denen Sie viel – oder sogar Ihr gesamtes – Kapital verlieren. Oft steckt sogar Betrug dahinter. Soziale Medien machen es einfach, Falschinformationen zu verbreiten, und locken damit auch Kriminelle an.
Seien Sie vorsichtig, wenn Sie für Anlagetipps auf private Messenger-Dienste wechseln sollen!
Besondere Skepsis ist geboten, wenn Sie in öffentlichen Foren aufgefordert werden, für Anlagetipps auf private Messenger-Dienste zu wechseln. Damit geben Sie nämlich Ihre privaten Kontaktdaten preis. Danach dürften Sie einige ungebetene, unerlaubte Anrufe erhalten, bei denen Ihnen Anlageprodukte angeboten werden und in vielen Fällen Anrufer auch einen hohen Handlungsdruck erzeugen.
Informieren Sie sich über Betrugsmaschen in sozialen Medien!
Um nicht Opfer von kriminellen Machenschaften zu werden, sollten Sie verschiedene Betrugsmaschen kennen:
Über Anlagetipps oder Kontaktaufnahme in den sozialen Medien versuchen Kriminelle, Anlegerinnen und Anleger zum Beispiel auf unseriöse, nicht lizenzierte Online-Plattformen zu locken. Nicht immer geht es dabei von Anfang an um Geldanlage. Oft werden Anleger zum Beispiel über Anfragen in Chat-Boxen und Dating-Plattformen oder per Freundschaftsanfrage kontaktiert und erst später auf unseriöse Online-Plattformen gelenkt. Dort wird ihnen – häufig durch technische Tricks – vorgegaukelt, dass das Geld, das man dort einzahle, investiert werde und Gewinne erziele. In Wirklichkeit sind aber keine Gewinne möglich, denn die überwiesenen Beträge fließen nicht in eine Kapitalanlage. Betroffen davon sind häufig Investments in Kryptowerte wie beispielsweise Bitcoin oder Ether, aber auch Geschäfte mit finanziellen Differenzkontrakten (Contract for Difference – CFDs).
Werden Sie Opfer eines solchen Betrugs, wird es Ihnen nur sehr schwer gelingen, die Verantwortlichen zu identifizieren. Die stehlen nämlich oft eine Identität und verstecken sich dahinter. Auf den Plattformen der häufig außerhalb der Europäischen Union (EU) ansässigen Anbieter täuschen die Betrüger oft vor, die Genehmigung einer Aufsichtsbehörde zu haben. Bisweilen gibt es diese Behörden, manchmal werden welche erfunden. Oft wird auch so getan, als stehe man in Verbindung zu Unternehmen mit bekannten Markennamen oder man gibt vor, die Plattform sei für öffentliche Stellen wie Ministerien und Polizei tätig.
Für Sie im Vorhinein kaum zu erkennen: Manipulation von Kursen und Preisen!
Immer wieder beeinflussen unlautere Akteure in den sozialen Medien Kurse und Preise von Finanzinstrumenten wie Aktien. Sie versuchen, etwa durch falsche oder irreführende Anlagetipps, Nachfrage nach Aktien zu erzeugen oder zu erhöhen, ohne dabei offenzulegen, dass sie diese Anlageprodukte selbst halten und daher selbst von Kursgewinnen stark profitieren. Sie verbreiten diese unseriösen Anlagetipps in der Absicht, ihr Investment nach dem durch sie herbeigeführten Kursanstieg gewinnbringend wieder abzustoßen. Dadurch fällt der Kurs in der Regel wieder, und alle anderen Anleger verlieren Geld.
Gut zu wissen
Informationen zu aktuellen Betrugsmaschen rund um Anlagetipps in den sozialen Medien finden Sie auch auf verschiedenen Webseiten der Polizei und der Verbraucherzentralen.
Was tun, wenn Sie Opfer krimineller Handlungen in den sozialen Medien geworden sind?
Wenn Sie Opfer einer Straftat in den sozialen Medien geworden sind, sollten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Wenn Sie Zweifel haben, können Sie sich auch an die BaFin selbst wenden. Das Verbrauchertelefon ist kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 2 100 500 zu erreichen.
Donnerstag, 12. Juni 2025
BaFin warnt vor Plattformreihe „Ihr Tor zu informierten Handelsentscheidungen“ bzw. „Ihr Zugang zu den besten AI Trading Bots“
Beispiel für verdächtige Online-Handelsplattform
https://zolavextraderai.co/de/
| Ihr Tor zu informierten Anlageentscheidungen | Ihr Zugang zu den besten AI Trading Bots |
aibotiplex.co/ bitcoineerai.co/ bitcoinzenix.co/ brokerriseai.com/ everixedgeai.com/ fxmasterbot.co/ fyntrixai.co/ immediate-zenx.co/ immediateaspect.net/ immediatecapital.co/ immediateflow.net/ immediateforce.org/ immediateluminary.org/ immediatezenithapp.co/ kikitai.co/ nearestedge.net/ profitfury.org/ profitrex.net/ quantixprimeai.co/ quantum-incomepro.com/
| astrariseprofits.co/ austrariseprofits.co/ bitcoinprismpro.online/ cryvonwealthapp.co/ cumbrerelmar.co/ fortunemaker.co/ gentoriozapp.co/ gptdefinity.mobi/ gptpermaxxp.co/ immediate-core.co/ immediateevexpro.co/ quantixprimeai.online/ quantumtradeai.co/ safetrustcapital.co/ smartstockai.co/ solvickstrenor.co/ spotproliaai.co/ spotsanorex.online/ swaplasix.co/ tradeavapro.online/ zolavextraderai.co/
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Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Quelle: BaFin
BaFin warnt vor Plattformreihe „Werden Sie Mitglied der […]-Handelsgemeinschaft und erhalten Sie einen persönlichen Krypto-Handelskonto-Manager!“
Beispiel für verdächtige Online-Handelsplattform
https://bitcoineerapp.com/de/
Die BaFin warnt konkret vor folgenden Websites der Reihe, die diesen Slogan verwenden und die weitgehend identisch sind. Angaben zum Geschäftssitz werden auf den Websites nicht gemacht.
bitcoineerapp.com/de
bitcoinprofitapp.com/de
btc6avage.com/de
immediatematrix.io/de
ethereumeprexxp.net/de
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Quelle: BaFin
Mittwoch, 11. Juni 2025
northcapitalinvest.com: BaFin warnt vor Website und weist auf Identitätsmissbrauch hin
Entgegen den Angaben auf der Website ist der Betreiber nicht durch die BaFin reguliert. Besucher der Website gelangen über den dort vorgehaltenen Link „Lizenz“ zu einer Veröffentlichung auf der Homepage der britischen Finanzmarkaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) über ein bei der FCA registriertes Unternehmen. Der BaFin liegen keine Erkenntnisse vor über eine Verbindung zwischen diesem Unternehmen und der Website northcapitalinvest.com bzw. den dort unterbreiteten Angeboten. Es handelt sich vielmehr um einen offensichtlichen Identitätsmissbrauch.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Quelle: BaFin
NordexPro: BaFin warnt auch vor der Website nordexpro.io
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Quelle: BaFin
Samstag, 7. Juni 2025
WhatsApp-Gruppen: BaFin ermittelt gegen Kwillow International Financial Group und Pioneer Coin Market
Die Initiatoren solcher WhatsApp-Gruppen geben sich als amerikanisches Unternehmen, Kwillow International Financial Group, aus. Sie verleiten Anlegerinnen und Anleger zur Anmeldung bei der Plattform Pioneer Coin Market, welche über die Domain pcmarketde.com, bzw. über eine App PCM PRO, erreichbar ist. In WhatsApp-Gruppen und Chats werden Empfehlungen für den Kauf von Finanzinstrumenten und Kryptowährungen geteilt, welche sich über die Plattform von Pioneer Coin Market handeln lassen.
Die BaFin rät allen Anlegerinnen und Anlegern, die in den Kaufempfehlungen gemachten Angaben mit Hilfe anderer Quellen sehr genau zu überprüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Empfehlungen auf Grundlage eines automatischen KI-Systems abgegeben und erhebliche Gewinne in Aussicht gestellt werden.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Quelle: BaFin
Freitag, 6. Juni 2025
BayWa AG: Restrukturierungsgericht bestätigt Restrukturierungsplan
München, 6. Juni 2025 – Die BayWa AG teilt mit, dass heute das Amtsgericht München als zuständiges Restrukturierungsgericht den Restrukturierungsplan bestätigt hat. Die Planbestätigung erfolgte, nachdem der Restrukturierungsplan im gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin am 15. Mai 2025 mit den erforderlichen Mehrheiten angenommen wurde.
Die Umsetzung des Restrukturierungsplans soll unmittelbar nach Eintritt der Rechtskraft der Planbestätigung erfolgen.
