Dienstag, 19. Mai 2026

LR HEALTH & BEAUTY SE LEITET IM ZUSAMMENHANG MIT IHREN AUSSTEHENDEN ANLEIHEN EIN SCHRIFTLICHES VERFAHREN MIT DEM ZWECK EINER UMFASSENDEN UMSTRUKTURIERUNG EIN, VERÖFFENTLICHT EINEN PROSPEKT FÜR DIE ZEICHNUNG VON ANLEIHEN UND LÄDT DIE ANLEIHEGLÄUBIGER EIN, GESELLSCHAFTSANTEILE AN IHRER NEUEN GESELLSCHAFTERIN ZU ZEICHNEN

Ahlen, 19. Mai 2026 – Die LR Health & Beauty SE (die „Gesellschaft“) hat am heutigen Tag beschlossen, ein schriftliches Verfahren (das „schriftliche Verfahren“) zwischen den Inhabern der Anleihen 2024/2028 der Gesellschaft (ISIN: NO0013149658) (die „Anleihegläubiger“ und die „Anleihen“) einzuleiten, um die Umstrukturierung der Kapitalstruktur der Gesellschaft umzusetzen, die mit Anleihegläubigern, die mehr als zwei Drittel (2/3) des Nennbetrags der Anleihen halten, sowie dem Aktionär der Gesellschaft vereinbart wurde, wie von der Gesellschaft am 11. Februar 2026 mitgeteilt (die „Umstrukturierung“).

Jörg Körfer, CEO der LR Health & Beauty SE, erklärt: „Das heute eingeleitete schriftliche Verfahren ist Teil der Umsetzung des vereinbarten Umstrukturierungsprozesses zur Neuordnung der Kapitalstruktur der Gesellschaft. Wir begrüßen die anhaltende Zusage von Finanzierungsmitteln und Unterstützung aller Beteiligten zur Stärkung der Kapitalbasis der Gesellschaft sehr. Dieses Engagement aller Beteiligten bildet die Grundlage für unsere strategischen Initiativen zur Wiederherstellung und Sicherung eines nachhaltigen Wachstums der Gesellschaft.“

Im Zusammenhang mit dem schriftlichen Verfahren und als Teil der Umstrukturierung wird den Inhabern bestehender Anleihen angeboten, (i) neue Anleihen im Verhältnis zu ihrem Bestand an bestehenden Anleihen zu zeichnen (die „neuen Anleihen“ und das „Anleiheangebot“) (siehe weiter unten unter „Das Anleiheangebot) und (ii) neue Gesellschaftsanteile an einer neu gegründeten Holdinggesellschaft zu zeichnen, die nach der Umstrukturierung alleinige Aktionärin der Gesellschaft sein wird (die „Neue Gesellschafterin“ und die „Ausgabe von Gesellschaftsanteilen“) (siehe weiter unten unter „Die Aktienemission“).

Das schriftliche Verfahren und die Umstrukturierung

Die Umstrukturierung umfasst unter anderem die folgenden wesentlichen Schritte (die jeweils in der Bekanntmachung zum schriftlichen Verfahren näher beschrieben sind):

  • die Änderung der Anleihebedingungen, um die Umstrukturierung zu ermöglichen;
  • die Abschreibung des Nennbetrags der Anleihen in Höhe von EUR 70.000.000, anteilig auf die Anleihegläubiger verteilt, wovon EUR 20.000.000 in neu auszugebende Anleihen mit umgewandelt werden, die an diejenigen Anleihegläubiger ausgegeben werden, die sich für die Zeichnung neuer Anleihen entscheiden (wie nachstehend näher erläutert);
  • die Abschreibung von EUR 27.500.000 des Nennbetrags der Anleihen, anteilig auf die Anleihegläubiger verteilt, um die Umwandlung dieses abgeschriebenen Nennbetrags in unbesicherte und nachrangige Anleihen mit beschränktem Rückgriff in Höhe von EUR 27.500.000 zu ermöglichen, die von der Gesellschafterin anteilig an die Anleihegläubiger ausgegeben werden;
  • eine Abschreibung aller aufgelaufenen und nicht gezahlten Zinsen (einschließlich Verzugszinsen (einschließlich NO0013736744 und NO0013699330 sowie der für die reguläre Zinszahlung im Mai 2026 noch festzulegenden Verzug-ISIN)) im Rahmen der Anleihen;
  • die Ausgabe zusätzlicher neuer Anleihen im Wert von 10.000.000 EUR an Anleihegläubiger, die sich im Rahmen des Anleiheangebots für die Zeichnung solcher Anleihen entscheiden, zu bezahlen in bar (oder gegebenenfalls durch Verrechnung mit Forderungen gegen Lieferung der Super-Senior-Anleihen mit der ISIN NO0013739029 (die „Super Senior Bridge Bonds“));
  • die Wiederinkraftsetzung und anteilige Ausgabe von Anleihen im Wert von EUR 20.000.000 an Anleihegläubiger, die an der Ausgabe der neuen Anleihen teilnehmen;
  • die Übertragung von (i) allen ausstehenden Aktien der Gesellschaft und (ii) allen Gesellschafterdarlehen, die der Gesellschaft von den derzeitigen Gesellschaftern gewährt wurden, an die Neue Gesellschafterin sowie diesbezügliche Verzichtserklärungen der Anleihegläubiger;
  • die Ausgabe von Gesellschaftsanteilen (wie nachstehend näher beschrieben);
  • die Bestellung neuer Sicherheiten an den Aktien der Gesellschaft und einer Kaufoption in Bezug auf die Anteile an der LR Health & Beauty Systems GmbH;
  • bestimmte strukturelle Umstrukturierungsmaßnahmen zur Vereinfachung der Konzernstruktur; und
  • Verzichte auf die Geltendmachung eines Kontrollwechsels, der aufgrund der „Aktienemission“ eintritt, sowie auf bestimmte Kündigungsgründe nach Maßgabe der Anleihebedingungen.

Zur Umsetzung der Umstrukturierung, einschließlich der oben genannten Schritte, hat die Gesellschaft heute das schriftliche Verfahren eingeleitet. Der letzte Tag für die Stimmabgabe im schriftlichen Verfahren ist der 5. Juni 2026, und der Stichtag für die Stimmberechtigung ist der 21. Mai 2026. Die Bekanntmachung des schriftlichen Verfahrens sowie weitere Einzelheiten sind auf der Website der Gesellschaft unter https://ir.lrworld.com/de/anleihe/ abrufbar.

Um sicherzustellen, dass die Umstrukturierung, wie im schriftlichen Verfahren vorgesehen, durchgeführt werden kann, und sofern im schriftlichen Verfahren von den Anleihegläubigern zugestimmt wird, wird der Handel mit bestehenden Anleihen und Verzugszins-ISINs in den CSD-Systemen ab dem Bankarbeitstag nach der Genehmigung des schriftlichen Verfahrens durch die Anleihegläubiger gesperrt.

Das Anleiheangebot

  • Die neuen Anleihen und die wieder in Kraft gesetzten Anleihen bilden einen integralen Bestandteil derselben Anleiheemission und werden im Rahmen derselben Rahmenbedingungen und zu denselben Anleihebedingungen wie die bestehenden Anleihen (in der gemäß dem schriftlichen Verfahren geänderten Fassung) mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 30.000.000 begeben.
  • Der Zeichnungspreis für die neuen Anleihen beträgt EUR 10.000.000 (die "Neuen Anleihen", zahlbar in bar (oder durch Lieferung von „Super Senior Bridge Bonds“ als Zahlung für die neuen Anleihen).
  • Allen Inhabern bestehender Anleihen wird angeboten, neue Anleihen anteilig entsprechend ihrem jeweiligen Bestand an bestehenden Anleihen zum 21. Mai 2026 zu zeichnen. Neue Anleihen, die von den Anleihegläubigern nicht anteilig gezeichnet werden, werden den Backstop-Investoren zugeteilt, wie nachstehend näher beschrieben.
  • Bestimmte bestehende Anleihegläubiger (zusammen die „Backstop-Investoren“) haben eine Finanzierungszusage abgegeben, das Anleiheangebot in vollem Umfang abzusichern. Jeder Backstop-Investor wird die Neuen Anleihen, die nicht von anderen Anleihegläubigern gezeichnet werden, im Verhältnis zum anteiligen Anteil jedes Backstop-Investors am Gesamtnennbetrag der bestehenden Anleihen, die zum 11. März 2026 von allen Backstop-Investoren gehalten wurden, zeichnen. Das Anleiheangebot ist damit vollständig abgesichert.
  • Der Abschluss des Anleiheangebots steht unter der Bedingung, dass:
    • eine ausreichende Anzahl der Inhaber bestehender Anleihen im schriftlichen Verfahren zustimmen, und die darin genannten Bedingungen erfüllt sind;
    • die Ausgabe der Gesellschaftsanteile an der Neuen Gesellschafterin abgeschlossen wird; und
    • sämtliche Aktien der Gesellschaft an die Muttergesellschaft übertragen wurden.
  • Die Zeichnungsfrist für die Neuen Anleihen beginnt am 21. Mai 2026 und endet am 29. Mai 2026 um 15.00 Uhr (MESZ). Das Emissionsdatum für die Neuen Anleihen wird voraussichtlich der 17. Juni 2026 sein.
  • Das Unternehmen strebt an, die Neuen Anleihen spätestens 60 Kalendertage (voraussichtlich 30 Kalendertage) nach dem Ausgabedatum der Neuen Anleihen, dass die Gesellschaft für den 17. Juni 2026 erwartet.

Die Gesellschaft hat einen Prospekt für das Anleiheangebot erstellt, der heute von der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde genehmigt wurde (der „Prospekt“). Weitere Informationen zum Anleiheangebot und zur Teilnahme finden Sie in der Bekanntmachung zum schriftlichen Verfahren und im Prospekt, die beide auf der Website der Gesellschaft unter https://ir.lrworld.com/de/anleihe/ verfügbar sind.

Die Ausgabe von Gesellschaftsanteilen

  • Die „Aktienemission“ umfasst eine Einlage in Höhe von (i) EUR 10.576.470,59, bestehend aus (a) einer Sacheinlage und der Abtretung der "Mandatory Issuance Fee" in Höhe von EUR 1.764.705,88 gemäß den Bedingungen der „Super Senior Bridge Bonds“ und (b) einer Bareinlage in Höhe von EUR 8.811.764,71 durch die an der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen teilnehmenden Anleihegläubiger, sowie (ii) EUR 1.188.235,29 durch Project Artemis SCSp (eine Gesellschaft, das vom derzeitigen Aktionär der Gesellschaft kontrolliert wird).
  • Für alle Teilnehmer an der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen, die keine „Share-Issue Backstop Providers“ (wie nachstehend definiert) sind, gilt eine Mindesteinlage von EUR 100.000.
  • Im Zusammenhang mit dem Abschluss der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen sind die Gesellschafter der Neuen Gesellschafterin, einschließlich aller Anleihegläubiger, die Gesellschaftsanteile im Rahmen der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen zeichnen, verpflichtet, eine Investitions- und Gesellschaftervereinbarung in der der Mitteilung über das schriftliche Verfahren beigefügten Form (die „Investitions- und Gesellschaftervereinbarung“) abzuschließen, die die Rechte und Pflichten aller Gesellschafter der Neuen Gesellschafterin regelt.
  • Bestimmte bestehende Anleihegläubiger (zusammen die „Share-Issue Backstop Providers“) haben eine Finanzierungszusage abgegeben, die Ausgabe von Gesellschaftsanteilen in vollem Umfang abzusichern. Jeder Share-Issue Backstop Provider wird Gesellschaftsanteile zeichnen, die von anderen Anleihegläubigern nicht wirksam gezeichnet wurden. Dadurch sind EUR 8.811.764,71 des Barzeichnungsbetrags der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen vollständig abgesichert.
  • Die Zeichnungsfrist für die Ausgabe von Gesellschaftsanteilen beginnt am 21. Mai 2026 und endet am 29. Mai 2026 um 15:00 Uhr (MESZ). Die Ausgabe von Gesellschaftsanteilen wird voraussichtlich am 10. Juni 2026 durchgeführt.
  • Nach der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen und dem Abschluss der Restrukturierung werden die Anbieter der „Super Senior Bridge Bonds“ 15 % der Anteile an der Neuen Gesellschafterin halten, die an der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen teilnehmenden Anleihegläubiger werden 74,9 % der Anteile an der Neuen Gesellschafterin halten und Project Artemis SCSp wird 10,1 % der Anteile an der Neuen Gesellschafterin halten.

Weitere Informationen zur Ausgabe von Gesellschaftsanteilen und zur Teilnahme finden Sie in der Bekanntmachung zum schriftlichen Verfahren, die auf der Website der Gesellschaft unter https://ir.lrworld.com/de/anleihe/ verfügbar ist. Anträge auf Zeichnung von Gesellschaftsanteilen sind gemäß den in der Bekanntmachung zum schriftlichen Verfahren enthaltenen Instruktionen bei der Gesellschaft einzureichen.

 

LR Gruppe

Unter dem Leitmotiv "More quality for your life" produziert und vertreibt die LR Gruppe mit Hauptsitz in Ahlen/Westfalen erfolgreich verschiedene, hochqualitative Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetikprodukte in 32 Ländern. Als attraktives Social-Commerce-Unternehmen unterstützt LR den persönlichen Austausch in seiner Community mit effizienten, digitalen Lösungen. Dabei bietet das ganzheitliche Tool „LR neo“ der internationalen Partnerschaft in einem Dashboard alle geschäftsrelevanten Kennzahlen und Informationen für ihr LR Business.

LR ist seit 1985 als „People Business“, bei dem der Mensch und die persönliche Beratung im Mittelpunkt stehen, fest im Markt etabliert. Das Geschäftsmodell spricht in Zeiten wandelnder Arbeitswelten besonders diejenigen an, die nach mehr Flexibilität, einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie mehr finanzieller Unabhängigkeit streben.

Die Verarbeitung von Aloe Vera ist seit über 20 Jahren eine der Kernkompetenzen von LR. Nur das wertvolle Innere des Blattes wird für die Produkte verwendet. In Ahlen hat das Unternehmen eine der modernsten Aloe Vera-Produktionsstätten für Aloe Vera Drinking Gele in Europa aufgebaut.

Im Herbst 2009 hat LR den LR Global Kids Fund e.V. gegründet, der in Zusammenarbeit mit lokalen Institutionen benachteiligte Kinder und ihre Familien in vielen Ländern der Welt effizient und unbürokratisch unterstützt. Zum weiteren Engagement zum Thema Nachhaltigkeit lesen Sie bitte unseren Nachhaltigkeitsbericht.

Mittwoch, 13. Mai 2026

RCB Fund Services: Entschädigungsfonds für Opfer des AirBit-Club-Betrugs eingerichtet

WASHINGTON, 13. Mai 2026 -- Die RCB Fund Services LLC („RCB"), die im Auftrag des US-Justizministeriums („DOJ") als Anspruchsverwalter für den AirBit Victim Fund (den „AVF") fungiert, gab heute bekannt, dass das Verfahren zur Einreichung von Anträgen für Opfer des AirBit-Club-Betrugs eröffnet wurde.

Der AVF wurde vom DOJ eingerichtet, um Personen zu entschädigen, die infolge eines betrügerischen Vorhabens im Rahmen des AirBit Clubs finanzielle Verluste erlitten haben. Der AVF soll Opfern eine Entschädigung gewähren, die aufgrund falscher Angaben zum Kauf von AirBit-Club-Mitgliedschaften verleitet wurden, darunter Versprechen garantierter täglicher Renditen, die angeblich durch Mining und Handel mit Kryptowährungen erzielt wurden. Weitere Informationen zum Entschädigungsverfahren im Rahmen des AVF finden Sie in der Pressemitteilung des Justizministeriums.

Wer ist teilnahmeberechtigt?

Um Anspruch auf Entschädigung durch den AVF zu haben, muss eine Person als „Opfer" des AirBit-Betrugs gelten. Als Opfer gilt eine Person, die infolge des Betrugs einen direkten finanziellen Schaden erlitten hat. Personen, die keinen tatsächlichen finanziellen Verlust erlitten haben, wie beispielsweise diejenigen, die lediglich Gelder im Auftrag anderer überwiesen haben, haben keinen Anspruch auf Entschädigung.

Wie werden die Verluste berechnet?

Die anrechnungsfähigen Verluste werden nach der „Cash-in, Cash-out"-Methode berechnet. Nach diesem Ansatz muss der Antragsteller den Gesamtbetrag an Bargeld und/oder virtueller Währung nachweisen, der für den Erwerb von AirBit-Club-Mitgliedschaften aufgewendet wurde („Cash-in"). Dieser Betrag wird dann um alle Gelder oder virtuelle Währung gekürzt, die aus dem AirBit Club abgehoben wurden („Cash-out"). Etwaige fiktive oder papierhafte Gewinne, die den Teilnehmern gemeldet wurden, werden bei der Ermittlung der anrechenbaren Verluste nicht berücksichtigt.

Antragsverfahren:

Um teilnehmen zu können, müssen Sie bis zum Ablauf der Antragsfrist ein ausgefülltes Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einreichen.

Montag, 11. Mai 2026

ProReal Secur 1 GmbH: Gläubigerversammlung der ProReal Secur 1 GmbH für Anleihe ISIN DE000A3E46V5, WKN A3E46V beschließt Änderung der Anleihebedingungen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamburg, 11. Mai 2026.

Am 17. März 2026 hat die Gläubigerversammlung der ProReal Secur 1 GmbH (die "Gesellschaft") betreffend die 5,75% p.a. Inhaberschuldverschreibungen "ProReal Secur 1" mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2026 (ISIN DE000A3E46V5, WKN A3E46V), welche am Freiverkehr der Börse Frankfurt notiert ist, einen Beschluss (i) zur Verlängerung der Laufzeit, (ii) zweimaligen einseitigen Option zur Verlängerung sowie (iii) zur Einfügung einer Option zur Verschiebung von Zinszahlungen auf das Endfälligkeitsdatum gefasst. Mit der Bekanntgabe des Beschlusses im Bundesanzeiger am 20. März 2026 begann eine einmonatige Anfechtungsfrist, die am 20. April 2026 endete.

Am 18. April 2026 haben verschiedene Anleihegläubiger gemeinsam unter Nachweis der Inhaberschaft von Schuldverschreibungen im Nennwert von insgesamt EUR 373.000,00 Klage wegen Anfechtung und Nichtigkeit von Beschlüssen der Gläubigerversammlung vom 17. März 2026 gegen die Gesellschaft erhoben. Die Klage wurde der Gesellschaft kürzlich zugestellt.

Die Gesellschaft wird durch ihre Prozessbevollmächtigen bei Gericht die Verteidigung anzeigen und einen Freigabeantrag stellen. Dieses sogenannte Freigabeverfahren ist ein Eilverfahren, in dem das vorliegend zuständige Hanseatische Oberlandesgericht gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 des Schuldverschreibungsgesetzes i.V.m. § 246a des Aktiengesetzes feststellt, dass die Klageerhebung dem Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht entgegensteht. Die Gesellschaft geht von einem Erfolg des Freigabeantrags aus. Der Vollzug des Beschlusses der Gläubigerversammlung erscheint vorrangig, da die mit dem Nicht-Vollzug des Beschlusses für die Gesellschaft und die übrigen Anleihegläubiger einhergehenden Nachteile, die mit dem Vollzug des Beschlusses einhergehenden Nachteile des Klägers deutlich überwiegen.

Durch die erhobene Klage kann der Beschluss nicht wie geplant im Mai 2026 vollzogen werden, da die Freigabeentscheidung nach den gesetzlichen Bestimmungen spätestens drei Monate nach Antragstellung ergehen soll. Im Falle einer positiven Freigabeentscheidung durch das Hanseatische Oberlandesgericht wird der Beschluss umgehend hiernach vollzogen. Dieser Vollzug bleibt wirksam und bestandskräftig, auch wenn zu einem späteren Zeitpunkt die Kläger entgegen den Erwartungen der Gesellschaft im Anfechtungsverfahren obsiegen sollten. Wird die Anfechtungsklage durch die Kläger zurückgenommen, kann der Beschluss sogleich vollzogen werden.

Dienstag, 5. Mai 2026

hep global GmbH: Anleihegläubiger des Green Bonds 2021/2026 beschließen Verlängerung der Laufzeit des Green Bonds 2021/2026 unter modifizierten Bedingungen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Güglingen, 5. Mai 2026 – Die Anleihegläubiger des Green Bonds 2021/2026 (ISIN: DE000A3H3JV5) („Green Bond 2021/2026“) der hep global GmbH („Gesellschaft“) haben heute im Rahmen der 2. Gläubigerversammlung in Heilbronn mit der erforderlichen Mehrheit von mindestens 75 % (Zustimmung: 99,92 %) und dem erforderlichen Quorum von 25 % (Präsenz: 43,96 %) Anpassungen der Anleihebedingungen des Green Bonds 2021/2026 beschlossen. Entsprechend dem am 7. April 2026 auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten modifizierten Beschlussvorschlag der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“), dem sich die Gesellschaft angeschlossen hatte, wird u. a. die Laufzeit des Green Bonds 2021/2026 um 18 Monate bis zum 18. November 2027 verlängert. Zudem wird die Verzinsung der Anleihe von 6,5 % auf 8,0 % erhöht, falls die Gesellschaft die Anleihe nicht innerhalb von 6 Monaten nach ursprünglicher Fälligkeit am 18. Mai 2026 vollständig zurückzahlt.

Die Gesellschaft dankt allen Anleihegläubigern für ihre große Unterstützung, die sie heute durch das Votum zum Ausdruck gebracht haben. Die Zahlung der einmaligen Beschlussgebühr erfolgt nach Vollzug der Beschlüsse der 2. Gläubigerversammlung, voraussichtlich bis Ende Juni 2026.

Montag, 4. Mai 2026

Fourcore Tech Finance Ltd.: Gläubiger beschließen Änderungen der Anleihebedingungen

LONDON (Vereinigtes Königreich), 4. Mai 2026. Fourcore Tech Finance Ltd., eine Gesellschaft mit Sitz im Vereinigten Königreich und Emittentin der 10% Anleihe 2024/2026 (ISIN: DE000A3K5H67 / WKN: A3K5H6) (die „Anleihe"), gibt hiermit bekannt, dass die Anleihegläubiger im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) Änderungen in den Anleihebedingungen beschlossen haben.

Die Beschlussfassung erfolgte im Zusammenhang mit einer Restrukturierung bei der Fourcore Tech Finance Ltd.. Um diese Restrukturierung zu ermöglichen, wird nach den künftigen Anleihebedingungen die Laufzeit der Anleihe bis zum 16. September 2029 verlängert und der Zinssatz von 10 % p.a. (gültig bis zum 28. Februar 2026) auf 10,25 % p.a. erhöht. Die nächste Zinszahlung wird am 16. September 2026 fällig.

Die Abstimmung fand vom 18. Februar 2026 bis zum 20. Februar 2026 statt; die Änderungen wurden durch einstimmigen Beschluss aller teilnehmenden Anleihegläubiger gefasst. Die beschlossenen Änderungen werden mit Ablauf der gesetzlichen Anfechtungsfrist und nach Beifügung der geänderten Anleihebedingungen zur Globalurkunde wirksam. Über die Umsetzung wird gesondert informiert.

Über Fourcore Tech Finance Ltd.:


Fourcore Tech Finance Ltd. (vormals: Luna Capital Partners AG) ist ein spezialisiertes Finanzunternehmen, das flexible Kapitallösungen für den großen und unterversorgten globalen Fintech-Sektor sowie für Vermögens- und Vermögensverwalter anbietet, um zu expandieren. Unsere Mission ist es, die Innovatoren, die die Zukunft der Finanzdienstleistungen gestalten, mit kreativen Kapitallösungen zu stärken, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

SOWITEC group GmbH und der Gemeinsame Vertreter schließen Stundungsvereinbarung über Teilrückzahlung für Anleihe 2018/2026

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Sonnenbühl, 4. Mai 2026 – Die SOWITEC group GmbH und Herr Dr. Marc Liebscher als Gemeinsamer Vertreter der 8 % Anleihe 2018/2026 (ISIN: DE000A2NBZ21) haben eine Stundungsvereinbarung über einen Teilbetrag einer für den 8. Mai 2026 vorgesehenen Teilrückzahlung geschlossen. Demnach stundet der Gemeinsamer Vertreter der Gesellschaft von dem am 8. Mai 2026 fälligen Rückzahlungsbetrag in Höhe von EUR 2.290.200,00 einen Teilbetrag in Höhe von EUR 1.526.600,00 bis zum 25. September 2026 unter gewissen aufschiebenden und auflösenden Bedingungen. Die verbleibende Teilrückzahlung in Höhe von EUR 763.400,00 wird bis zum 8. Mai 2026 geleistet. Die Stundung durch den Gemeinsamen Vertreter steht im Einklang mit dem entsprechenden Ermächtigungsbeschluss der Anleihegläubigerversammlung vom 8. Oktober 2025.