Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
München, 6. Juni 2025 – Die BayWa AG teilt mit, dass heute das Amtsgericht München als zuständiges Restrukturierungsgericht den Restrukturierungsplan bestätigt hat. Die Planbestätigung erfolgte, nachdem der Restrukturierungsplan im gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin am 15. Mai 2025 mit den erforderlichen Mehrheiten angenommen wurde.
Die Umsetzung des Restrukturierungsplans soll unmittelbar nach Eintritt der Rechtskraft der Planbestätigung erfolgen.
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