Donnerstag, 9. Oktober 2025

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleiheinhaber der PAUL Tech AG zur Interessensbündelung auf

Die PAUL Tech AG hat angekündigt, die Inhaber der am 01.12.2025 fälligen Anleihe 2020/25 (ISIN: DE000A3H2TU8 / WKN: A3H2TU) mit einem derzeit ausstehenden Nominalwert von 35 Mio. Euro kurzfristig zu einer Anleihegläubigerversammlung einzuladen, um über eine Laufzeitverlängerung um 12 Monate abzustimmen.

Die Emittentin erwartet in den kommenden zwölf Monaten eine deutliche Verbesserung der operativen Profitabilität durch den seit Ende Q2/2025 beschleunigten Roll-out des PAUL Net Zero-Produktes sowie die Durchführung einer Kapitalerhöhung. Die Emittentin geht davon aus, dass diese Maßnahmen zu einer deutlichen Verbesserung ihrer Bonität führen und damit eine optimierte Ausgangslage für eine langfristige Refinanzierung der Anleihe geschaffen wird.

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) rät den betroffenen Anleiheinhabern, ihre Interessen zu bündeln. Um eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können, organisiert die SdK eine Interessensgemeinschaft für die betroffenen Anleiheinhaber sowie eine kostenlose Stimmrechtsvertretung in der Anleihegläubigerversammlung sowie möglichen weiteren Abstimmungen. Betroffene Anleger können sich hierzu unter www.sdk.org/paultech für einen kostenlosen Newsletter registrieren. Die SdK wird die dort registrierten Anleiheinhaber mittels Newsletter über die weiteren Entwicklungen informieren.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 09.10.2025

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der Emittentin!

Montag, 6. Oktober 2025

EV Digital Invest AG – Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 06. Oktober 2025. Über das Vermögen der EV Digital Invest AG (ISIN: DE000A3DD6W5; WKN: A3DD6W) ist mit heute veröffentlichtem Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg (Aktenzeichen 3605 IN 4639/25) vom 01. Oktober 2025 das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet worden. Die Gesellschaft befindet sich aktuell in fortgeschrittenen Verhandlungen, den Geschäftsbetrieb bzw. wesentliche Betriebsteile an Dritte zu veräußern. Diese planen, das Geschäft unter einer anderen Marke fortzuführen und die bisherigen Anleger und deren Investitionen weiter zu betreuen. Die Investitionen der Anleger auf der Plattform sind von der Insolvenz nicht betroffen.