Donnerstag, 29. Oktober 2009

"Broker" Johnson Carter Inc.: Statt Remington Gold Ltd. nunmehr Norton Gold Corp.

von Rechtsanwalt Martin Arendts, www.anlageanwalt.de

Nachdem die Anlagebetrugsfirma James B. Clarke & Co. Ltd. "untergetaucht" ist, vertrieb deren Nachfolgerin Johnson Carter Inc. - wie mitgeteilt - ebenfalls zunächst Aktien der dubiosen Firma Remington Gold Ltd. Nunmehr werden nach dem genau gleichen Konzept Aktien einer Firma Norton Gold Corp. angeboten. Wie bei Remington Gold soll es sich dabei angeblich um ein "Spin-off" des tatsächlich existierenden Explorationsunternehmens Barrick Gold Corp. handeln. Dies wird mit einem "Research Alert" der Firma Financial Media Group International Inc. aus London unterlegt. Der Sitz der Firma Norton Gold Corp. soll angeblich in Hong-Kong sein. Im dortigen Handelsregister ist eine Firma mit diesem Namen allerdings nicht eingetragen. Wodurch der "Mindestausgabekurs" von 2,50 Euro berechtigt sein soll, erschließt sich mir nicht.

Mittwoch, 28. Oktober 2009

Finansinspektionen warns against Denko Group

Sweden, 21/10/2009

Finansinspektionen (the Swedish Financial Supervisory Authority) has today published this statement in order to warn investors against dealing with unauthorised firms. Denko Group is not authorised by Finansinspektionen and is therefore not entitled to provide financial services. Finansinspektionen has not received any notification of cross-border activities from other EES countries.

Denko Group has a website (www.denkogroup.com) using the following address: 35th and 36th Floor Singapore UOB Plaza 1 Centre, 80 Raffles Place, Singapore 042624.

Denko Group’s representatives contact investors in Sweden through unsolicited telephone calls.

Finansinspektionen warns against Oracle Equity Management

Sweden, 21/10/2009

Finansinspektionen (the Swedish Financial Supervisory Authority) has today published this statement in order to warn investors against dealing with unauthorised firms. Oracle Equity Management is not authorised by Finansinspektionen and is therefore not entitled to provide financial ser-vices. Finansinspektionen has not received any notification of cross-border activities from other EES countries.

Oracle Equity Management has a website (www.oracleem.com) using the following address: 2-2 8 Nanko-Kita Suminoe-Ku, Osaka, Japan.

Oracle Equity Management’s representatives contact investors through unsolicited telephone calls and offer to buy their holdings of shares in an American OTC company. However, the investor must first pay a fee in advance, “Equity Transfer Charge per Share”. This is an advance fee fraud scheme.

Finansinspektionen warns against PGM Mergers & Acquisitions

Sweden, 19/10/2009

Finansinspektionen (the Swedish Financial Supervisory Authority) has today published this statement in order to warn investors against dealing with unauthorised firms. PGM Mergers & Acquisitions is not authorised by Finansinspektionen and is therefore not entitled to provide financial services. Finansinspektionen has not received any notification of cross-border activities from other EES countries.

PGM Mergers & Acquisitions has a website (www.pgmadvisory.com) using the following address: Harbour City World Commerce Centre 3-27 Canton Rd.Tsim Sha Tsui, Kowloon, Hong Kong.

PGM Mergers & Acquisitions’ representatives contact investors through unsolicited telephone calls and offer to buy their holdings of shares in an American OTC company, Cell Bio-Systems, Inc.. However, the investor must first pay a fee in advance, “Restriction Fee”. This is an advance fee fraud scheme.

Kredittilsynet warns against Quality Capital Management S.L.

Kredittilsynet has been informed that Quality Capital Management S.L. (address: Urb. Lomas de Sierra Blanca, C.C. LE VILLAGE Oficinas 9-11, 29602 Marbella, Malaga, Spain) has approached Norwegian investors offering investment services. The company also offers services from a website http://www.qualityinvestments.es.

Kredittilsynet wishes to make it clear that Quality Capital Management S.L. is not authorised to provide investment services in Norway, and therefore lacks the licence required under Norwegian law. The company is consequently not subject to Kredittilsynet’s supervisory oversight, nor has Kredittilsynet approved the services offered by the company. Kredittilsynet therefore recommends investors not to enter into agreements with or transfer assets to Quality Capital Management S.L.

Swedish Financial Supervisory Authority warns against Smith Shore & Jenkins, LLC

Finansinspektionen (the Swedish Financial Supervisory Authority) has today published this statement in order to warn investors against dealing with unauthorised firms. Smith Shore & Jenkins, LLC is not authorised by Finansinspektionen and is therefore not entitled to provide financial services. Finansinspektionen has not received any notification of cross-border activities from other EES countries.

Smith Shore & Jenkins, LLC has a website (www.smithsj.com) using the following address: 180 Berkeley Street, John Hancock Building 32th Floor, Boston, MA 02116

Smith Shore & Jenkins, LLC’s representatives contact investors through unsolicited telephone calls and offer to buy their holdings of shares in an American OTC company, World Wide Child Care Corp. (WWCC) formerly International Child Care Corp.

All regulated business in Sweden are listed at Finansinspektionen’s web-site at www.fi.se and Authorisation.

Read more at The Fleecing of Foreign Investors: Avoid Getting Burned by "Hot" U.S. Stocks at http://www.sec.gov/investor/pubs/fleecing.htm and Microcap Stock: A Guide for Investors at http://www.sec.gov/investor/pubs/microcapstock.htm

AFM warns against Surin Financing (PBBC)

The AFM issues a warning against PBBC Finance, also trading under the name Mali Amoh Finance, Mali Amoh and Surin Financing (PBBC) The AFM suspects that one and the same (legal) person/organisation is behind the abovementioned parties.

The Netherlands Authority for the Financial Markets (AFM) warns consumers not to enter into loan offers made by the abovementioned providers. The AFM suspects that this provider has provided or continues to provide investment services in the Netherlands, without possessing a licence from the AFM to do so nor has it been granted an exemption. The AFM received reports from consumers that they received offers via PBBC to take out a loan. Offering credit in the Netherlands without having a license or having been granted an exemption, constitutes a violation of Article 2:60 of the Act on Financial Supervision.

The abovementioned party makes use of the following contact details when offering credit:
Fax numbers:
087-7849578 and, 0704-00768.
Email addresses:
pbbcfinance@aol.com
Names:
Arie Toet, Jeanine Russ, Chason Leever, Roger F. Hue.

The AFM advises consumers, who wish to do business with an institution or person, to check the relevant register on the AFM's website to verify whether the relevant institution or person is registered and is authorized to offer credit in the Netherlands. The AFM also urgently advises consumers to consult the warnings list prior to concluding a loan agreement with a party. It is inadvisable to pay an insurance contribution before the consumer has received the offered loan. The AFM advises consumers to be extra vigilant when it concerns institutions or persons that make use of email addresses that can be generated free of charge, such as Gmail, lavabit and hotmail, as well as in the case of institutions or persons that make use of toll-free fax numbers, which often start with the numbers '084' or '087'.

CSSF warns against NSCB Luxembourg S.A.

The Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warns the public of the activities of a company named NSCB Luxembourg S.A., located at 11A, boulevard Joseph II, L-1840 Luxembourg (website: http://www.nscb-bank.lu).

According to the information available to the CSSF, this company offers services in several areas of the financial sector.

The CSSF informs the public that NSCB Luxembourg S.A. has not been granted the required authorisation to offer such services in or from Luxembourg.

Luxembourg, 21 September 2009

CBFA warns against Neworld Wealth Management

The Banking, Finance and Insurance Commission (CBFA) warns the public against the activities of Neworld Wealth Management (www.NeworldWealth.com), which is contacting Belgian investors with a view to offering investment services.

Neworld Wealth Management claims to be a "brokerage and venture capital firm" and a "financial advisor" with premises at 35/F Central Plaza, 18 Harbour Road, Wanchai, Hong Kong. Neworld Wealth Management does not have the authorization in Belgium necessary to offer investment services in or from Belgium.

The CBFA thus advises the Belgian public against responding to any offers of investment services made in the name of Neworld Wealth Management and against transferring money to any account number they might mention.

Anyone wishing more generally to enquire as to the regularity of any transaction proposed can find further information on the "Consumer Protection" page of the CBFA web site (www.cbfa.be) or by contacting the “Protection of Consumers of Financial Services” Department (telephone:+32 2 220 59 10; email address: peri@cbfa.be).

Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA veröffentlicht Investorenwarnung zu Direct Euro Credit bzw. Coba Euro Credit

Wien, 20/10/2009

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 20. Oktober 2009 teilt die FMA daher mit, dass

Direct Euro Credit
119034 MOSCOW
EROPKINSKI per. 19. str. 2
http://www.depo12h.us.pn/
http://www.capitaldirect4you.e7.to/
E-Mail Absender: ukrmein@server-ua.net

bzw.

Coba Euro Credit
119034 MOSCOW
EROPKINSKI per. 19. str. 2
http://www.tance24.de.pn/
http://www.ronni24h.ch.pn/
E-Mail Absender: info@rusdirekt.com

nicht berechtigt sind, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der gewerbliche Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 BWG ist den Anbietern daher nicht gestattet.

Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA veröffentlicht Investorenwarnung zu Penn Capital Management, Ltd.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 7. Oktober 2009 teilt die FMA daher mit, dass

Penn Capital Management, Ltd.
1-4-27 Shiromi, Chuo-ku,
540-8560, Osaka, Japan
inquiries@penncm.com
Phone: +81-6-45604030
Fax: +81-6-65371768

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungsgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher weder die Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007 noch die Portfolioverwaltung durch Verwaltung von Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspielraum im Rahmen einer Vollmacht des Kunden, sofern das Kundenportfolio ein oder mehrere Finanzinstrumente enthält gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 WAG 2007 und die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2007 gestattet.

Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA veröffentlicht Investorenwarnung zu Direct Euro Credit

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 2. Oktober 2009 teilt die FMA daher mit, dass

Direct Euro Credit
119034 MOSCOW
EROPKINSKI per.19. str.2
http://www.99-directeuro-credit.e7.to/

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der gewerbliche Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.

FMA untersagt Vertrieb von Primeo Multi Strategy Fund Ltd.

Wien, 10.10.2009

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass gemäß § 31 Abs. 2 InvFG 1993, BGBI Nr. 532/1993, idgF, der weitere Vertrieb der Kapitalanlagefondsanteile des ausländischen Fonds Primeo Multi Strategy Fund Ltd. in Österreich per 9.10.2009 untersagt wurde.

Gemäß § 31 Abs. 2 InvFG ordnet die FMA an, dass die Verpflichtungen aus dem öffentlichen Vertrieb, die sich aus dem Investmentfondsgesetz ergeben, mit Rückgabe sämtlicher Anteile, die durch österreichische Anteilinhaber gehalten werden, spätestens mit 31. Oktober 2010, enden.

Johnson Carter Inc.: Nachfolgefirma der Anlagebetrugsfirma James B. Clarke?

von Rechtsanwalt Martin Arendts, www.anlageanwalt.de

Nachdem die Anlagebetrugsfirma James B. Clarke & Co. Ltd. "untergetaucht" ist, meldet sich nunmehr eine weitere Firma aus Panama. Die neue Firma Johnson Carter Inc. vertreibt ebenfalls Aktien der dubiosen Firma Remington Gold Ltd. an Anleger in Deutschland und Österreich. Angeblich werden von Johnson Carter Inc. "International Investment & Broker Services" angeboten. Allerdings hat diese Firma keine Zulassung als Wertpapierdienstleistungsunternehmen.

Bei Remington Gold soll es sich angeblich um ein "Spin-off" des tatsächlich existierenden Explorationsunternehmens Barrick Gold Corp. handeln. An der Werthaltigkeit der angebotenen Aktien dürften allerdings erhebliche Zweifel bestehen, nachdem die Betrugsfirma James B. Clarke - wie berichtet - kürzlich wertlose Aktienzertifikate einer entsprechend firmierenden Briefkastenfirma mit Sitz in Hong-Kong versandt hatte.

Montag, 26. Oktober 2009

Angeblicher Broker James B. Clarke versendet wertlose "Aktienzertifikate"

Die sich selber als "Broker" bezeichnende Firma James B. Clarke & Co. Ltd. aus dem fernen Panama teilte kürzlich - wie berichtet - den Kunden mit, dass man sich gezwungen sehe, die Geschäftsaktiviäten in Europa einzustellen. Man werde eine "professionelle Abwicklung und Auflösung" der Depots veranlassen. Im Rahmen dieser "professionellen Abwicklung" erhielten die Anleger nunmehr ein nicht unterschriebenes Aktienzertifikat einer Firma REMINGTON GOLD LIMITED. Wie die mehrere geschädigte Anleger vertretende Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE recherchierte, handelt es sich dabei allerdings um eine völlig neue, erst im Juni 2009 gegründete Gesellschaft aus Hong-Kong (damals noch ohne "g" in "Remington", eine Umbenennung erfolgte erst im Juli 2009). Unabhängig von den fehlenden Unterschriften dürfte dieses Zertifikat daher eher als Wandschmuck als zu Anlagezwecken zu verwenden sein.

Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
E-mail: kanzlei@anlageanwalt.de

Mittwoch, 21. Oktober 2009

BaFin untersagt „Verein Zukunft neu“ das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Verein zur Förderung des persönlichen Lebensstandards und Wohlbefinden der Mitglieder („Verein Zukunft neu“), Wien/Österreich, am 30. September 2009 das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts in Deutschland untersagt. Ferner hat sie die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Der Verein warb über das Internet Mitglieder in der Bundesrepublik Deutschland, denen er Geldanlagemöglichkeiten versprach. Das Anlagekapital der Mitglieder nahm der Verein auf der Grundlage von „Anteilscheinen“ entgegen. Darin garantierte er, die eingezahlten Gelder nach Ablauf von 365 Tagen zuzüglich 12 % Zinsen und bis zu 4 % Überschussbeteiligung an die Mitglieder zurückzuzahlen. Mit der Annahme der Gelder seiner deutschen Mitglieder betreibt der Verein das Einlagengeschäft in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Durch die Abwicklungsanordnung ist er verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Quelle: BaFin

Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Freitag, 16. Oktober 2009

BaFin untersagt Herrn Zoltan Dinnjes das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Zoltan Dinnjes, Birkenfeld, am 23. September 2009 das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt. Ferner hat sie die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Herr Dinnjes bot sowohl im Internet unter dem Namen „bestrendite.at“ als auch unter der Postanschrift Mariahilfer Straße 123/3, A-1060 Wien/Österreich, Anlegern „Beteiligungen“ an einem „Dinnjes Fonds“ an. Vereinbarungsgemäß sollte das Anlagekapital der Kunden mit dem Versprechen einer Festrendite wieder ausgezahlt werden. Die angegebene Anschrift in Österreich ist dabei lediglich eine Briefkastenanschrift bei einer Bürovermietungsfirma.

Mit der Annahme des Anlagekapitals der Kunden betreibt Herr Dinnjes das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Durch die Abwicklungsanordnung ist er verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen

Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Quelle: BaFin

Dienstag, 6. Oktober 2009

AfW: Zertifikate des TÜV Nord für geschlossene Fonds mangelhaft!

Gutachten belegt die Mangelhaftigkeit von TÜV-geprüfter Fondsplausibilität

Unqualifizierte Prüfer, ungeeignete Prüfkriterien und unrichtige Prüfergebnisse sprechen gegen die Qualität der Zertifikate des TÜV Nord für geschlossene Fonds und Fondspolicen. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom AfW–Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. in Auftrag gegebenes Gutachten.

Insbesondere wird in dem Gutachten aufgeführt, dass die Einzelnoten vor allem in den Prüfkriterien Kostenquote, Renditeprognose, Mittelverwendungskontrolle, Management, Fondskonzept und Anlegerverständlichkeit häufig nicht plausibel sind. Ebenfalls wird
äußerst kritisch gesehen, dass viel zu milde Gesamtnoten gebildet werden sowie die Kriterien für die Bildung einer Gesamtnote teilweise unterschiedlich waren.

Da die meisten Prüfergebnisse für TÜV-geprüfte Fonds nicht einleuchten und daher nicht plausibel sind, schlägt dies auch auf die Zertifizierung der Fondsplausibilität durch.

Somit ist die bisher vom TÜV Nord praktizierte Prüfung der Fondsplausibilität zur Beurteilung von geschlossenen Fonds und Fondspolicen nicht geeignet und insbesondere für Anleger nicht verlässlich. Anleger werden irrtümlicherweise annehmen, dass ein mit „ausgezeichnet“, „sehr gut“ oder „gut“ benoteter Fonds mehr Sicherheit bietet und auch wirtschaftlichen Erfolg verspricht. Zu solch einer möglichen Fehleinschätzung verleitet auch das Label „Vertrauenswürdige Geldanlagen“ auf der Homepage der TÜV Nord Cert GmbH.

Vermittler, die ihren Kunden TÜV-geprüfte Fonds mit Hinweis auf das begehrte TÜV-Siegel empfehlen, könnten in eine Haftungsfalle geraten, sofern sich das Fondsangebot als Flop erweist und eventuell sogar zu einem tatsächlichen Totalverlust für den Anleger führt.

Vermittler sollten gegenüber ihren Kunden nicht hervorgehoben mit den TÜV-Siegeln für Fonds werben.

„Maßgebliches Kriterium für den Vertrieb geschlossener Fonds sollte weiterhin das Vorliegen und der Inhalt eines Gutachtens nach dem IDW S 4 Standard sein.“ so Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. „Auch die in letzter Zeit vermehrt zu hörenden Rufer nach einem verpflichtenden TÜV für Finanzprodukte sollten sich das AfW-Gutachten über die TÜV-geprüfte Fondsplausibilität sehr genau ansehen. So lange nicht die vier entscheidenden Kernfragen - Qualifikation der Prüfer, Prüfkatalog mit Festlegung der Kriterien, einheitliche Standards für die Bewertung und Beurteilung der Finanzprodukte, Haftung der Prüfstelle - beantwortet sind, wird der Finanz-TÜV eine reine Illusion bleiben.“

Pressemitteilung des AfW

Dienstag, 29. September 2009

Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde von Gibraltar warnt vor James B. Clarke

Die FInanzdienstleistungsbehörde von Gibraltar, die Finacial Services Commission warnt vor dem angeblichen "Broker" James B Clarke & Company Limited ('JBC'). Die Behörde führt hierzu wie folgt aus:

The Financial Services Commission ('FSC') has today issued a warning to the public regarding James B Clarke & Company Limited.

This follows information received by the FSC, concerning a website operated by 'James B. Clarke & Co. Ltd', on which it claims to be "a leading international securities brokerage and investment services firm with one of the largest global networks in the world".

It further claims to have "Worldwide Offices" including Gibraltar. The link to the 'Gibraltar' office only shows a contact form, with no contact details.

The register of companies at Companies House (Gibraltar) shows that a company named James B Clarke & Company Limited was incorporated in May of this year.

It is not regulated by the FSC, or licensed under the Financial Services (Investment & Fiduciary Services) Act 1989, or the Financial Services (Markets in Financial Instruments) Act 2006, to carry on investment business in or from within Gibraltar.

The FSC therefore urges the public to exercise appropriate caution in respect of this entity, whilst it continues its investigations.

Montag, 28. September 2009

"Broker" James B. Clarke stellt Geschäftsbetrieb ein

Die sich selber als "Broker" bezeichnende Firma James B. Clarke & Co. Ltd. aus dem mittelamerikanischen Staat Panama, vor der u. a. die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) ausdrücklich gewarnt hatte, teilte nunmehr den Kunden mit, dass man sich gezwungen sehe, die Geschäftsaktiviäten in Europa einzustellen. Man werde eine "professionelle Abwicklung und Auflösung" der Depots veranlassen.

Da die Firma allerdings in Europa nicht als Wertpapierdienstleistungsunternehmen zugelassen ist, dürfte es Zweifel an einem entsprechenden "professionellen" Vorgehen geben. Bislang zeichnete sich diese panamesische Firma nach Kundenangaben vor allem dadurch aus, hinsichtlich der von ihr vertriebenen Aktien Gewinnversprechungen gemacht zu haben, die wohl nicht zu halten sein werden.

Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
E-mail: kanzlei@anlageanwalt.de

Hinweis der BaFin zum Kauf „gebrauchter Lebensversicherungen“

Nach Erkenntnissen der BaFin sind am Markt verstärkt Unternehmen tätig, die Verbrauchern zum Zweck der Geldanlage anbieten, ihnen ihre Vermögensanlagen, insbesondere ihre Lebens- oder private Rentenversicherung („gebrauchte Lebensversicherung“), abzukaufen.

Dabei wird der Kaufpreis von dem Unternehmen - jedenfalls zu einem Teil - einbehalten und soll zu einem späteren Zeitpunkt, regelmäßig verzinst und in Raten, ausgezahlt werden. Je nach Geschäftsmodell soll der einbehaltene Betrag auch für den Verbraucher angelegt werden. In den der BaFin bekannten Fällen handelt es sich bei den als Käufer auftretenden Unternehmen nicht um Unternehmen, die von der BaFin beaufsichtigt werden.

Die BaFin weist darauf hin, dass solche Unternehmen, anders als Versicherungsunternehmen, keiner Solvenzaufsicht durch die BaFin unterliegen, das heißt keiner Aufsicht zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der mit den Kunden geschlossenen Verträge.

Donnerstag, 24. September 2009

Warnung vor Dubai International Investment & Trading

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 9. September 2009 teilt die FMA daher mit, dass

Dubai International Investment & Trading
Hamra Pavillon Street, 2nd Floor Pavillon Center
P.O.Box 113-6603 Beirut Lebanon
Tel: +961-1-750599; +9611-751902
Fax: +961 750 690; +961 750 599
dubai.dubaifund.international@gmail.com
http://www.dubaifinancialtrust.com/
http://www.dubai-int.com/

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der gewerbliche Abschluss von Geldkreditverträgen und die gewerbliche Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 BWG sowie die gewerbliche Vermittlung von Kreditgeschäften gemäß § 1 Abs. 1 Z 18 lit. b BWG sind dem Anbieter daher nicht gestattet.

Warnung vor Interstate Euro Credit

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 18. September 2009 teilt die FMA daher mit, dass

Interstate Euro Credit
119034 MOSCOW
EROPKINSKI per.19. str.2
http://interstateeurocredit.com/
info@interstate-euro-credit.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der gewerbliche Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.

Warnung vor Dubai Rentenfonds

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 16. September 2009 teilt die FMA daher mit, dass

Dubai Rentenfonds

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 ist dem Anbieter daher nicht gestattet.

Freitag, 11. September 2009

"Ampelcheck Geldanlage": Verbot aufgehoben

Das Landgericht Berlin hat nach mündlicher Verhandlung am 10. September 2009 das Verbreitungsverbot für den "Ampelcheck Geldanlage" der Verbraucherzentrale Hamburg aufgehoben (Urteil vom 10.9.2009, AZ: 27 O 778/09). Damit kann der Ratgeber ab sofort wieder vertrieben werden.

Seit seinem Erscheinen im Juni 2009 hilft der Ratgeber Verbrauchern, sich im Dschungel der Angebote fürs Sparen und für die Altersvorsorge zu orientieren. Mit den Farben "Rot" für "Achtung Gefahr", "Gelb" für "ein Risiko oder Nachteil ist vorhanden und "Grün" für "empfehlenswert oder unbedenklich" werden die Sicherheit, die Rendite, die Liquidität und die Transparenz von rund einem Dutzend Anlageformen und Produktgruppen bewertet. Zudem wird geprüft, ob die Anlageform für die Altersvorsorge geeignet ist oder nicht.

Das Versicherungsunternehmen Debeka hatte beim Landgericht Berlin am 13. August 2009 einen Beschluss erwirkt, wonach die Verbraucherzentrale die Äußerungen zur Sicherheit, zur Rendite und zur Frage der Geeignetheit für die Altersvorsorge in Bezug auf Kapital-Lebens- und Rentenversicherungen nicht weiter verbreiten durfte. In dem Verbot sah die Verbraucherzentrale eine massive Einschränkung ihrer grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit und legte Widerspruch ein.

"Wir freuen uns über die Aufhebung des Verbots. Jetzt kann wieder offen über die klare Kennzeichnung von Finanzprodukten diskutiert werden. Die Versicherungswirtschaft, die in dem Ratgeber mit ihren Produkten nicht gut wegkommt, sollte endlich auf die berechtigte Kritik reagieren und ihre Angebote verbessern, anstatt Kritikern einen Maulkorb zu verpassen", sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.

Der Ratgeber "Ampelcheck Geldanlage" ist zu bestellen für 6,90 Euro unter Tel. 040-24 832-104, Fax 040-24 832-290, E-Mail bestellung@vzhh.de. Für Selbstabholer erhältlich für 4,90 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg.

Die Frage, ob eine kritische Position zu den Angeboten der Versicherungswirtschaft erlaubt ist, hat grundsätzliche Bedeutung für die Arbeit der Verbraucherzentrale. Sollte die Debeka Rechtsmittel einlegen, werden wir daher den Prozess bis zum Ende ausfechten. Wenn Sie uns dabei unterstützen wollen, freuen wir uns über Ihre Spende: Konto 84 35 100 Bank für Sozialwirtschaft BLZ 251 205 10 - Stichwort "Ampelcheck Geldanlage". Die Spende ist steuerlich abzugsfähig; wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, benötigen wir Ihre Adresse.

Quelle: Verbraucherzentrale