Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Berlin,
25. April 2025 – Nach der am 29. März 2025 erzielten Grundsatzeinigung
über eine umfassende Restrukturierungslösung hat der Vorstand mit
Zustimmung des Aufsichtsrates heute beschlossen, mit der Implementierung
der Restrukturierungslösung zu beginnen.
Dies beinhaltet
zunächst die kurzfristige Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens nach
dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz („StaRUG“)
beim zuständigen Amtsgericht Berlin.
Um die erfolgreiche
Implementierung der Restrukturierungslösung mit Blick auf die zum 30.
Juni 2025 fällig werdenden Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht zu
gefährden, hat Accentro heute beschlossen, eine weitere Änderung der
Anleihebedingungen einzuleiten, die eine Anpassung der relevanten
Rückzahlungsverpflichtungen und Zinsfälligkeiten in Form eines Aufschubs
bis zum 30. September 2025 vorsieht.
Entsprechende
Bekanntmachungen bezüglich der Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung
gemäß dem deutschen Schuldverschreibungsgesetz werden den Inhabern der
Anleihe 2020/2026 zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt.
Aktuelle Informationen zum Bank- und Kapitalanlagerecht, Hintergrundinformationen zu Anlagebetrugs- und Anlagehaftungsfällen sowie Verbraucherschutzberichte
Freitag, 25. April 2025
Accentro Real Estate AG beginnt mit der Implementierung der Restrukturierungslösung
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