Montag, 14. Juli 2025

consorsglobalfx.com: BaFin warnt vor Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website consorsglobalfx.com. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.

Der Betreiber der Website tritt unter dem Namen ConsorsGlobal auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Zudem heißt es, die Website sei Eigentum der Gesellschaft Netming Limited. Als Kontakt werden auf der Website zwei Adressen in London, Vereinigtes Königreich, angegeben. Auf consorsglobalfx.com wird außerdem behauptet, consorsglobal.com sei von einer EU-Organisation namens „Financial Certification Organization“ autorisiert und reguliert. Eine solche Organisation existiert jedoch nicht.

Die Website consorsgloblafx.com ist nahezu identisch mit der Website consorsglobal.com, vor der die BaFin bereits am 17. April 2025 gewarnt hat.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptowerteaufsichtsgesetz.

Quelle: BaFin

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen