Die hep global GmbH hat am 24.03.2026 bekannt gegeben, dass bei der am 18.05.2026 fälligen Anleihe 2021/2026 (ISIN: DE000A3H3JV5 / WKN: A3H3JV) eine Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 07.04.2026 bis zum 09.04.2026 stattfinden wird.
Die Gesellschaft befinde sich derzeit in Verhandlungen mit potenziellen Kapitalgebern über die Refinanzierung ihrer bestehenden Verbindlichkeiten. In den USA stehe man in finalen Verhandlungen über den Abschluss der zukünftigen Finanzierung für das US-Geschäft. Die bislang angestrebte Gesamtfinanzierungslösung konnte bisher jedoch noch nicht abgeschlossen werden, so dass aktuell nicht absehbar ist, ob die Anleihe Mitte Mai 2026 zurückbezahlt werden kann.
Um ausreichend Zeit in den laufenden Verhandlungen mit den potenziellen Kapitalgebern zu haben und eine optimale Gesamtfinanzierungslösung zu finden, habe die Gesellschaft entschieden, die Anleihegläubiger vorsorglich aufzufordern, im Wege der Abstimmung ohne Versammlung über eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe zu modifizierten Bedingungen zu beschließen. Die Abstimmung sieht eine Beschlussfassung über die Verlängerung der Laufzeit um 18 Monate bis zum 18.11.2027 sowie eine Anpassung von § 4 (b) der Anleihebedingungen betreffend die vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Emittentin vor.
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) rät den betroffenen Anleiheinhabern, ihre Interessen zu bündeln. Aus unserer Sicht ist die Informationslage der Gesellschaft nicht zufriedenstellend. Konkrete Eckpunkte der angestrebten Gesamtfinanzierungslösung werden von der Gesellschaft nicht genannt. Außerdem dürften die Refinanzierungsprobleme nicht plötzlich aufgetreten, sondern bereits seit längerer Zeit bekannt sein. Noch Ende Januar hat die Gesellschaft von einem sehr guten Geschäftsjahr 2025 gesprochen, ohne jeglichen Hinweis auf mögliche Refinanzierungsprobleme. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, warum die Gesellschaft erst jetzt zum letztmöglichen Zeitpunkt zu einer Abstimmung einlädt. Ferner erfolgte aus Sicht der SdK die Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, was der Gesellschaft bereits mitgeteilt wurde.
Um eine bestmögliche Wahrung der Interessen gewährleisten zu können, fordert die SdK die Anleiheinhaber auf, sich der Interessensgemeinschaft anzuschließen und die SdK entsprechend zur Stimmrechtsvertretung zu bevollmächtigen. Die Vollmacht ist mit keinen Kosten verbunden. Betroffene Anleger können sich hierzu unter www.sdk.org/hep-global für einen kostenlosen Newsletter registrieren sowie eine Vollmacht für die Stimmrechtsvertretung in der Abstimmung ohne Versammlung sowie weiteren folgenden Anleihegläubigerversammlungen abrufen. Die SdK wird die dort registrierten Anleiheinhaber mittels Newsletter über die weiteren Entwicklungen informieren.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 25.03.2026
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der Emittentin!
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Mittwoch, 25. März 2026
Dienstag, 24. März 2026
e.Anleihe GmbH nimmt Stellung zur Aufhebung des Eigenverwaltungsverfahrens und Überleitung in ein Regelinsolvenzverfahren bei der Noratis AG
Corporate News
- Noratis AG strebt im Regelinsolvenzverfahren weiterhin eine Fortführungslösung unter Hereinnahme eines nordamerikanischen Kreditfonds an
- Unterstützung einer Sanierungslösung erfordert auch im Regelinsolvenzverfahren eine transparente und nachvollziehbare Vergleichsrechnung zu einem Abwicklungsszenario
Stuttgart, 24. März 2026 - Die e.Anleihe GmbH, gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der von der Noratis AG begebenen Anleihe 2020/2028 (ISIN: DE000A3H2TV6), nimmt Stellung zum gestern bekanntgegebenen Antrag der Schuldnerin auf Aufhebung der Eigenverwaltung und Überleitung des Verfahrens in eine Regelinsolvenz.
Die Überleitung in ein Regelinsolvenzverfahren stellt eine verfahrensrechtliche Umstellung dar, die nicht zwangsläufig zu einer Abwicklung des Unternehmens führen muss. Auch im Regelinsolvenzverfahren sind Sanierungsoptionen zum Erhalt der Gesellschaft (z.B. im Rahmen eines Insolvenzplans) denkbar – künftig unter der Federführung des bisherigen Sachwalters, Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case LLP, als Regelinsolvenzverwalter. Die Noratis AG möchte eine solche Restrukturierungsoption im Wege einer Neufinanzierungslösung verfolgen und hat mit einem nordamerikanischen Kreditfonds ein Term Sheet über eine Refinanzierung im Volumen von EUR 227 Mio. vereinbart, das unter Vorbehalt marktüblicher Vollzugsbedingungen sowie des Abschlusses des Restrukturierungsprozesses steht.
Die e.Anleihe GmbH ist bereit, eine Sanierungslösung der Noratis AG auch im Regelverfahren bis zur Vorlage eines Insolvenzplans konstruktiv zu begleiten. Erforderlich ist allerdings unverändert die Darlegung einer transparenten und nachvollziehbaren Vergleichsrechnung, die die Folgen einer Sanierungslösung für die Anleihegläubiger gegen die Befriedigungsaussichten in einem Abwicklungsszenario abwägt. Eine marktgerechte Bewertung des Immobilienbestandes der Emittentin ist hierbei von ebenso zentraler Bedeutung wie die Einbeziehung der ursprünglichen Forderungen gegenüber den Großaktionären in Höhe von EUR 16 Mio. in die Gesamtbetrachtung.
Die e.Anleihe GmbH behält sich eine abschließende Beurteilung des eingeschlagenen Weges bis zur Vorlage des konkreten Finanzierungs- und Sanierungsplans sowie der entsprechenden Bewertungsunterlagen vor. Die e.Anleihe GmbH wird die Anleihegläubiger über die weiteren Entwicklungen im Verfahren informieren.
- Noratis AG strebt im Regelinsolvenzverfahren weiterhin eine Fortführungslösung unter Hereinnahme eines nordamerikanischen Kreditfonds an
- Unterstützung einer Sanierungslösung erfordert auch im Regelinsolvenzverfahren eine transparente und nachvollziehbare Vergleichsrechnung zu einem Abwicklungsszenario
Stuttgart, 24. März 2026 - Die e.Anleihe GmbH, gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der von der Noratis AG begebenen Anleihe 2020/2028 (ISIN: DE000A3H2TV6), nimmt Stellung zum gestern bekanntgegebenen Antrag der Schuldnerin auf Aufhebung der Eigenverwaltung und Überleitung des Verfahrens in eine Regelinsolvenz.
Die Überleitung in ein Regelinsolvenzverfahren stellt eine verfahrensrechtliche Umstellung dar, die nicht zwangsläufig zu einer Abwicklung des Unternehmens führen muss. Auch im Regelinsolvenzverfahren sind Sanierungsoptionen zum Erhalt der Gesellschaft (z.B. im Rahmen eines Insolvenzplans) denkbar – künftig unter der Federführung des bisherigen Sachwalters, Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case LLP, als Regelinsolvenzverwalter. Die Noratis AG möchte eine solche Restrukturierungsoption im Wege einer Neufinanzierungslösung verfolgen und hat mit einem nordamerikanischen Kreditfonds ein Term Sheet über eine Refinanzierung im Volumen von EUR 227 Mio. vereinbart, das unter Vorbehalt marktüblicher Vollzugsbedingungen sowie des Abschlusses des Restrukturierungsprozesses steht.
Die e.Anleihe GmbH ist bereit, eine Sanierungslösung der Noratis AG auch im Regelverfahren bis zur Vorlage eines Insolvenzplans konstruktiv zu begleiten. Erforderlich ist allerdings unverändert die Darlegung einer transparenten und nachvollziehbaren Vergleichsrechnung, die die Folgen einer Sanierungslösung für die Anleihegläubiger gegen die Befriedigungsaussichten in einem Abwicklungsszenario abwägt. Eine marktgerechte Bewertung des Immobilienbestandes der Emittentin ist hierbei von ebenso zentraler Bedeutung wie die Einbeziehung der ursprünglichen Forderungen gegenüber den Großaktionären in Höhe von EUR 16 Mio. in die Gesamtbetrachtung.
Die e.Anleihe GmbH behält sich eine abschließende Beurteilung des eingeschlagenen Weges bis zur Vorlage des konkreten Finanzierungs- und Sanierungsplans sowie der entsprechenden Bewertungsunterlagen vor. Die e.Anleihe GmbH wird die Anleihegläubiger über die weiteren Entwicklungen im Verfahren informieren.
Dienstag, 17. März 2026
ProReal Secur 1 GmbH: Gläubigerversammlung der ProReal Secur 1 GmbH für Anleihe ISIN DE000A3E46V5, WKN A3E46V beschließt Änderung der Anleihebedingungen
Hamburg, 17. März 2026.
Die am 17. März abgehaltene Gläubigerversammlung der Gläubiger der ProReal Secur 1 GmbH (die "Gesellschaft") betreffend die 5,75% p.a. Inhaberschuldverschreibungen "ProReal Secur 1" mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2026 (ISIN DE000A3E46V5, WKN A3E46V), welche am Freiverkehr der Börse Frankfurt notiert ist, hat das erforderliche Quorum von mindestens der Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen erreicht und den am 25. Februar 2026 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlag der Emittentin unverändert und mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit von 75 Prozent der anwesenden Schuldverschreibungen angenommen. Bei der Versammlung waren Teilschuldverschreibungen im Nennwert von insgesamt EUR 9.742.000 (53,08 Prozent) vertreten. Insgesamt nahmen an der Abstimmung Anleihegläubiger teil, die Schuldverschreibungen im Volumen von EUR 9.732.000 vertreten, dies entspricht 53,02 Prozent des ausstehenden Anleihekapitals. Der Beschluss wurde mit insgesamt 8.526 Stimmen (87,61 Prozent) angenommen.
Der Beschluss wird von der Gesellschaft in den nächsten Tagen über den Bundesanzeiger bekannt gegeben sowie auf der Website der Gesellschaft unter https://onegroup.de/proreal-secur-1-gmbh/ veröffentlicht werden. Die Gesellschaft wird den Vollzug des Beschlusses veröffentlichen. Derzeit geht die Gesellschaft von einem Vollzug des Beschlusses im Mai aus.
Wichtige Hinweise
Diese Veröffentlichung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder weitergegeben werden. Sie enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan oder in einer Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar.
Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung ("Securities Act") registriert. Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht des Securities Act befreit. Es wird kein öffentliches Angebot dieser Wertpapiere in den Vereinigten Staaten geben.
Die am 17. März abgehaltene Gläubigerversammlung der Gläubiger der ProReal Secur 1 GmbH (die "Gesellschaft") betreffend die 5,75% p.a. Inhaberschuldverschreibungen "ProReal Secur 1" mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2026 (ISIN DE000A3E46V5, WKN A3E46V), welche am Freiverkehr der Börse Frankfurt notiert ist, hat das erforderliche Quorum von mindestens der Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen erreicht und den am 25. Februar 2026 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlag der Emittentin unverändert und mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit von 75 Prozent der anwesenden Schuldverschreibungen angenommen. Bei der Versammlung waren Teilschuldverschreibungen im Nennwert von insgesamt EUR 9.742.000 (53,08 Prozent) vertreten. Insgesamt nahmen an der Abstimmung Anleihegläubiger teil, die Schuldverschreibungen im Volumen von EUR 9.732.000 vertreten, dies entspricht 53,02 Prozent des ausstehenden Anleihekapitals. Der Beschluss wurde mit insgesamt 8.526 Stimmen (87,61 Prozent) angenommen.
Der Beschluss wird von der Gesellschaft in den nächsten Tagen über den Bundesanzeiger bekannt gegeben sowie auf der Website der Gesellschaft unter https://onegroup.de/proreal-secur-1-gmbh/ veröffentlicht werden. Die Gesellschaft wird den Vollzug des Beschlusses veröffentlichen. Derzeit geht die Gesellschaft von einem Vollzug des Beschlusses im Mai aus.
Wichtige Hinweise
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