Donnerstag, 20. November 2025

PANDION AG: Anleihegläubiger stimmen mit großer Mehrheit von annähernd 100 % für Prolongation der Anleihe 2021/2026

- Wichtiger Bestandteil des Konzepts zur Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur erfüllt

- Anleihegläubiger leisten mit ihrer Zustimmung wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Stabilisierung der Liquiditätssituation

Köln, den 20. November 2025 – Die PANDION AG, ein führender Projektentwickler für hochwertige Wohn- und Gewerbeprojekte in deutschen A-Städten, hat bei der vom 17. bis 19. November erfolgten Abstimmung ohne Versammlung für die Unternehmensanleihe 2021/2026 (ISIN: DE000A289YC5 / WKN A289YC) eine Zustimmung für die Anpassung der Anleihebedingungen von annähernd 100 % erhalten. Die Teilnahmequote lag bei rund 55 % des ausstehenden Anleihevolumens.

Die Anleihegläubiger gaben ihre Zustimmung für die folgenden Beschlussgegenstände:

a. Erhöhung des Zinssatzes auf 8,00 % p.a.;

b. Halbjährliche Zinszahlung;

c. Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis zum 5. August 2028;

d. Vierteljährliche Berichterstattung über die Finanzlage;

e. Halbjährliche Investorenveranstaltung per Telefonkonferenz;

f. Vorzeitige Teilrückzahlung in Höhe von 10 % des Gesamtnennbetrags der Anleihe zum 31. Dezember 2027.

Die Prolongation der Unternehmensanleihe ist Teil eines umfassenden Konzepts zur Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur. Dazu zählt auch der Finanzierungsvertrag mit einem global aktiven Finanzinvestor im Volumen von 100 Millionen Euro, der Mitte Oktober angekündigt wurde und dessen Vollzug noch unter der Erfüllung mehrerer Auszahlungsvoraussetzungen steht, sowie die Prolongation weiterer Finanzierungen. Ziel ist es, die Liquidität nachhaltig zu stabilisieren und die Fristenkongruenz zwischen Tilgungen der Finanzierungen und den Projektverkäufen wiederherzustellen.

Reinhold Knodel, Vorstand und Inhaber der PANDION AG: „Wir freuen uns über die hohe Zustimmung zu unseren Vorschlägen und bedanken uns bei allen teilnehmenden Anleihegläubigern. Die Prolongation der Anleihe verschafft uns neben weiteren Bausteinen die notwendige finanzielle Flexibilität, um unser intaktes Geschäftsmodell wieder auf eine langfristig solide Grundlage zu stellen. Mit der positiven Resonanz aus den Gesprächen mit den Gläubigern gehen wir nun gestärkt an die weitere Umsetzung der geplanten Maßnahmen unseres Konzepts.“

Die PANDION AG bedankt sich für die professionelle Unterstützung während des Prozesses bei Pareto Securities AS, Frankfurt Branch, HEUKING sowie der iron AG.

Montag, 17. November 2025

el origen food GmbH gibt Zustimmung der Anleihegläubiger zur Nachranganpassung ihrer Anleihe 2023/2026 bekannt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamburg, 17. November 2025 – Der el origen food GmbH, ein in Hamburg ansässiger Anbieter von hochwertigen Lebensmitteln, liegt das Ergebnis der Abstimmung ihrer Anleihegläubiger vor.

Die Gläubiger haben im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung – mit Zustimmung der Emittentin – mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit die vorgeschlagene Anpassung des Nachrangs beschlossen.

Die Gesellschaft hatte die Anleihegläubiger am 28. Oktober 2025 zur Abstimmung ohne Versammlung gemäß §§ 5 ff. SchVG aufgerufen. Gegenstand war eine Änderung wesentlicher Anleihebedingungen der bis zu EUR 10 Mio. umfassenden 8,00%-Inhaberschuldverschreibung 2023/2026 (ISIN: DE000A352B09, WKN: A352B0). Die Gesellschaft hatte ihren Anleihegläubigern vorschlagen, im Zeitraum vom 12. bis 14. November 2025 über die Anpassung des Nachrangs dahingehend zu beschließen, dass die Ansprüche der Gläubiger aus bzw. im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen (einschließlich etwaiger Zinszahlungen) erst nach sämtlichen in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 Insolvenzordnung bezeichneten Ansprüchen und Forderungen aller bestehenden und zukünftigen sonstigen Gläubiger der Gesellschaft zu befriedigen sind. Die Anpassung sollte laut Gesellschaft den Zweck haben, eine etwaige künftige insolvenzrechtliche Überschuldungssituation bei der Gesellschaft abzuwenden. Aktuell liegt nach Auffassung der Geschäftsführung keine insolvenzrechtliche Überschuldungssituation vor.

Die Abstimmung wurde planmäßig durchgeführt. Da Gläubiger mit einem Nennwert von mehr als 50% des Gesamtnennbetrags der ausstehenden Teilschuldverschreibungen der Anleihe an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen haben, war die Abstimmung ohne Versammlung beschlussfähig.

Weitere Informationen werden voraussichtlich am 21. November 2025 auf der Unternehmenswebseite unter: https://www.elorigenfood.de/pages/anleihe veröffentlicht.

Die Gesellschaft wird den gefassten Beschluss sobald möglich, voraussichtlich im Dezember 2025, durch Hinterlegung bei der Verwahrstelle Clearstream Banking Frankfurt und Beifügung zur Globalurkunde über die Schuldverschreibung gemäß § 21 des Schuldverschreibungsgesetzes vollziehen. Der Vollzug der Änderungen wird sodann auf der Unternehmenswebsite unter https://www.elorigenfood.de/pages/anleihe veröffentlicht.

Freitag, 14. November 2025

PANDION AG: Anmeldung der Anleihegläubiger zur Abstimmung ohne Versammlung bis heute 24 Uhr möglich

Corporate News

Köln, den 14. November 2025 – Die PANDION AG, ein führender Projektentwickler für hochwertige Wohn- und Gewerbeprojekte in deutschen A-Städten, informiert die Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2021/2026 (ISIN: DE000A289YC5), dass sie sich noch bis heute 24 Uhr beim Abstimmungsleiter anmelden können, um an der Abstimmung über die Änderung der Anleihebedingungen teilzunehmen.

Alle relevanten Informationen, die erforderlichen Formulare sowie eine detaillierte Beschreibung des Abstimmungsverfahrens stehen auf der Website der PANDION AG im Bereich Investor Relations zur Verfügung. Sollte der bei den Depotbanken zu beantragende „Besondere Nachweis mit Sperrvermerk“ noch nicht vorliegen, kann dieser noch bis zum 19. November 2025 um 24 Uhr nachgereicht werden.

Gegenstand der Abstimmung sind die von der Gesellschaft vorgeschlagenen Anpassungen der Anleihebedingungen, insbesondere die Prolongation der Anleihe um 2,5 Jahre sowie die Anhebung des Kupons auf 8,00 % p.a., die einen zentralen Bestandteil des Konzepts zur Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur darstellen.

Gläubiger, die sich an der Abstimmung beteiligen, erhalten für den Fall, dass das notwendige Quorum erreicht wird, eine Vergütung in Höhe von EUR 10,00 je Schuldverschreibung.

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleiheinhaber der paragon GmbH & Co. KGaA zur Interessensbündelung auf

Die paragon GmbH & Co. KGaA („Paragon“) hat am 10. November 2025 bekannt gegeben, dass sie die Anleiheinhaber der im Juli 2027 fälligen Anleihe 2017/2027 (ISIN: DE000A2GSB86 / WKN: A2GSB8) darum bittet, auf einer Abstimmung ohne Versammlung einer Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um weitere vier Jahre zuzustimmen. Ferner soll u.a. auch eine Stundung der im Januar 2026 fälligen Zinszahlung und der Wegfall der unbaren Zinskomponente („PIK-Zinsen“) beschlossen werden. Die Abstimmung ohne Versammlung wird im Zeitraum vom 27.11.2025 bis zum 29.11.2025 stattfinden.

Der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) ist die aktuell schwierige Situation im Automotivsektor bewusst. Die Paragon hat sich in den zurückliegenden Jahren nach Einschätzung der SdK jedoch verhältnismäßig positiv entwickelt. Da eine Refinanzierung der Anleihe im Jahr 2027 trotz der vergleichsweisen positiven Entwicklung aufgrund der aktuell geringen Investitionsfreude in Automotive-Gesellschaften auch aus Sicht der SdK eher schwierig werden dürfte, erscheint eine Laufzeitverlängerung grundsätzlich ein sinnvoller Weg zu sein, um sowohl den Interessen der Gesellschaft als auch der Anleiheinhaber gerecht zu werden. Die gleichzeitig vorgesehene vollständige Streichung der PIK-Zinsen, die im Jahr 2022 als Kompensation für die bereits damals erfolgte Laufzeitverlängerung in die Anleihebedingungen mit aufgenommen wurden, erscheint uns jedoch nicht marktgerecht. Aus unserer Sicht muss die Gesellschaft weiterhin eine adäquate eigenkapitalähnliche Entschädigung für die Anleiheinhaber anbieten, damit einer erneuten Laufzeitverlängerung und einer Zinsstundung zugestimmt werden kann.

Die Anleiheinhaber sollten sich daher organisieren um ihre Interessen gemeinsam durchsetzen zu können. Für weitere Informationen zum Verfahren können sich betroffene Anleger unter
www.sdk.org/paragon zu einem kostenlosen Newsletter anmelden. Die SdK wird auch allen Anleiheinhabern eine kostenlose Stimmrechtsvertretung auf der kommenden Abstimmung ohne Versammlung und zukünftig stattfindenden Anleihegläubigerversammlungen anbieten.

Die SdK wird am Dienstag, den 18. November 2025, um 17 Uhr eine virtuelle Informationsveranstaltung für betroffene Anleiheinhaber durchführen. Dazu haben wir auch den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Paragon, Herrn Klaus Dieter Frers, eingeladen, der seine Teilnahme bereits zugesagt hat. Interessierte Anleiheinhaber können sich unter www.sdk.org/informationsveranstaltung für eine Teilnahme registrieren.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK darüber hinaus für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 14. November 2025

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Anleihen und eine Aktie der Gesellschaft!

Donnerstag, 13. November 2025

Noratis AG: Vorstand vereinbart Standstill bzgl. Zinszahlung für 5,5 %-Unternehmensanleihe

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Eschborn, 13.11.2025 – Der Vorstand der Noratis AG (Aktie: ISIN: DE000A2E4MK4 / WKN: A2E4MK) hat heute mit dem gemeinsamen Vertreter eine dreimonatige Stillhaltevereinbarung bezüglich der Zinszahlung für die 5,5 %-Unternehmensanleihe abgeschlossen (sog. „Standstill“).

Dienstag, 11. November 2025

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleiheinhaber der Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG zur Interessensbündelung auf

Die Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG hat am 31.10.2025 bekannt gegeben, dass für die beiden Anleihen 2016/2026 (ISIN: DE000A2AAVM5 / WKN: A2AAVM) und 2017/2027 (ISIN: DE000A2E4PH3 / WKN: A2E4PH) mit einem Gesamtvolumen von 28 Mio. Euro eine Restrukturierung, z.B. durch eine Verlängerung der Laufzeiten sowie Senkung der Verzinsung und einer möglichen erfolgsabhängigen endfälligen Zinszahlung, geprüft werde. Die Gesellschaft beabsichtigt daher, zeitnah jeweils eine Abstimmung ohne Versammlung einzuberufen.

Die Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG hatte die Emissionserlöse zur Finanzierung von Studienförderungen verwendet. Im Gegenzug leisten die geförderten Studenten nach Abschluss ihres Studiums für einen befristeten Zeitraum einkommensabhängige Zahlungen an die Emittentin. Hintergrund des nun angekündigten Restrukturierungsbedarfs sei, dass die Emittentin im 3. Quartal 2025 unerwartet relevante Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Rückzahlungen der geförderten Studenten festgestellt hat. Die Überprüfung des für die entsprechenden Prognosen eingesetzten digitalen Tools ergab einen Modellierungsfehler in den zugrunde gelegten Annahmen und der Berechnungsmechanik hinsichtlich der Dauer der einkommensabhängigen Zahlungen. Bezogen auf den mittel- und langfristigen Prognosehorizont würden sich deutlich niedrigere erwartete Rückflüsse im Vergleich zu den bisherigen Annahmen ergeben. Absolut betrachtet reduzieren sich die erwarteten Gesamtrückzahlungen von rund 122 Mio. Euro auf rund 110 Mio. Euro. Daher sei derzeit nicht sichergestellt, dass die Refinanzierung von Tilgung und Verzinsung der in den Jahren 2026 und 2027 fälligen Anleihen realisiert werden kann. Der langfristig voraussichtlich ungedeckte Betrag in Höhe von ca. 9,5 Mio. Euro sei unter den aktuellen Kapitalmarktbedingungen nur schwierig durch neue Investoren oder Banken refinanzierbar.

Aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) bedarf es zunächst einer Aufklärung des zugrundeliegenden Sachverhaltes, bevor die Anleiheinhaber einer Laufzeitverlängerung und/oder einer Zinsstundung zustimmen können. Ferner stellt sich die Frage nach der Haftung für den zugrundeliegenden Modellierungsfehler. Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, ihre Interessen zu bündeln. Um eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können, organisiert die SdK eine Interessensgemeinschaft für die betroffenen Anleiheinhaber sowie eine kostenlose Stimmrechtsvertretung in den Abstimmungen ohne Versammlung sowie möglichen weiteren Abstimmungen. Betroffene Anleger können sich hierzu unter www.sdk.org/studienfonds für einen kostenlosen Newsletter registrieren sowie eine Vollmacht für die Stimmrechtsvertretung abrufen. Die SdK wird die dort registrierten Anleiheinhaber mittels Newsletter über die weiteren Entwicklungen informieren.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 11.11.2025

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der Emittentin!