Mittwoch, 13. März 2013

BaFin gibt der VIP-Management GmbH & Co. KG die Abwicklung des Einlagengeschäfts auf

Bonn/Frankfurt a. M., 6. März 2013
 
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der VIP-Management GmbH & Co. KG, Offenburg, mit Bescheid vom 11. Dezember 2012 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.
 
Die VIP-Management GmbH & Co. KG schloss mit Anlegern Darlehensverträge mit dem unbedingten Versprechen, das erhaltene Kapital zu verzinsen und nach Ablauf einer mehrjährigen Laufzeit zurückzuzahlen. Mit der Annahme von Geldern auf Grundlage dieser Vereinbarungen betreibt die VIP-Management GmbH & Co. KG das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
 
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
 
Quelle: BaFin

BaFin warnt vor Kaufempfehlungen für Aktien der Lambda TD Software Inc.

Bonn/Frankfurt a. M., 11. März 2013
 
Nach Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden derzeit die Aktien der Lambda TD Software Inc. (ISIN: US51327T2042) mittels durch Cold Calling und Börsenbriefe zum Kauf empfohlen.
 
Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden. Sie hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet. Die BaFin rät daher allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die gemachten Angaben sind, und sich über die betroffene Gesellschaft auch aus anderen Quellen zu informieren.
 
Quelle: BaFin

BaFin gibt der FinoPlan GmbH die Abwicklung des Einlagengeschäfts auf

Bonn/Frankfurt a. M., 6. März 2013
 
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der FinoPlan GmbH, Offenburg, mit Bescheid vom 11. Dezember 2012 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.
 
Die FinoPlan GmbH schloss mit Anlegern Darlehensverträge mit dem unbedingten Versprechen, das erhaltene Kapital zu verzinsen und nach Ablauf einer mehrjährigen Laufzeit zurückzuzahlen. Mit der Annahme von Geldern auf Grundlage dieser Vereinbarungen betreibt die FinoPlan GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
 
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
 
Quelle. BaFin